Aus der Region Bremen: 327 km von Garmisch-Partenkirchen nach Dietzenbach. Wir sichern Ihren Anspruch (Pflegekasse § 40 oder Jobcenter) und erstellen den prüffähigen Kostenvoranschlag – persönlich und ortskundig.
Kostenvoranschlag anfordernDirekt erreichbar: Telefon 0421 83066208 · WhatsApp 01590 1391315
Ist Ihr Umzug von Garmisch-Partenkirchen nach Dietzenbach pflegebedingt (barrierefreie/pflegegerechte Wohnung), zahlt die Pflegekasse als „wohnumfeldverbessernde Massnahme“ nach § 40 Abs. 4 SGB XI bis zu 4.180 € je Person. Die Pflegekasse ist bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt.
Ein Umzug ist in der Regel keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkasse. Bei medizinischer Notwendigkeit prüfen wir mit Ihnen den richtigen Träger – meist die Pflegekasse (§ 40 SGB XI), das Sozialamt oder die Eingliederungshilfe – und leiten den Antrag weiter.
Je nach Situation: Pflegekasse (bis 4.180 €/Person, § 40 SGB XI), Jobcenter (bei Bürgergeld, § 22 SGB II) oder Arbeitsagentur. Wir prüfen den richtigen Träger kostenlos.
Bis 4.180 € je pflegebedürftiger Person; leben zwei Anspruchsberechtigte zusammen, bis 8.360 €.
Ja. Zusicherung (Jobcenter) bzw. Bewilligung (Pflegekasse) müssen vor dem Umzug vorliegen.
↻ Umzug Dietzenbach → Garmisch-Partenkirchen (Rückrichtung)
Umzüge aus der Umgebung von Garmisch-Partenkirchen nach Dietzenbach:
Oberammergau → Dietzenbach (12 km) · Mittenwald → Dietzenbach (14 km) · Murnau am Staffelsee → Dietzenbach (22 km) · Füssen → Dietzenbach (31 km)
Umzüge von Garmisch-Partenkirchen in die Umgebung von Dietzenbach:
Garmisch-Partenkirchen → Rödermark (1 km) · Garmisch-Partenkirchen → Dreieich (5 km) · Garmisch-Partenkirchen → Heusenstamm (6 km) · Garmisch-Partenkirchen → Langen (Hessen) (7 km)
Wir erstellen Ihren prüffähigen Kostenvoranschlag für den Antrag – kostenlos & unverbindlich.
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