Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI

Umzug über diePflegekasse

Bis zu 4.180 € Zuschuss für einen pflegegerechten Umzug – wir übernehmen Antrag und Durchführung.

Umzug über die Pflegekasse – Beratung und Antragsservice
Auf einen Blick

Die Pflegekasse bezuschusst einen pflegegerechten Umzug als „wohnumfeldverbessernde Maßnahme" nach § 40 Abs. 4 SGB XI mit bis zu 4.180 € je Maßnahme. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad (1–5) und dass der Umzug die häusliche Pflege ermöglicht, erheblich erleichtert oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellt.

Wechseln Sie in eine barrierefreie oder pflegegerechte Wohnung, bewertet die Pflegekasse den Umzug als wohnumfeldverbessernde Maßnahme – vergleichbar mit einem Treppenlift oder einer bodengleichen Dusche. Der Wohnungswechsel selbst wird so mit bis zu 4.180 € je Maßnahme bezuschusst.

Entscheidend ist die Reihenfolge: Der Antrag muss vor dem Umzug gestellt und die Kostenübernahme vorab bewilligt sein. Wir prüfen zuerst kostenlos, ob Ihr Fall förderfähig ist – und übernehmen dann Bedarfsermittlung, pflegefachliche Begründung und einen Kostenvoranschlag, der der Prüfung der Pflegekasse standhält.

Voraussetzungen

  • Anerkannter Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5
  • Der Umzug ermöglicht oder erleichtert die häusliche Pflege erheblich
  • oder er stellt eine selbstständigere Lebensführung wieder her
  • Antrag und Bewilligung vor dem Umzug

So läuft es ab

  1. Kostenlose ErstberatungWir klären am Telefon oder bei einem Hausbesuch Ihre Ausgangslage, den Pflegegrad und ob ein Umzug förderfähig ist.
  2. Bedarf & BegründungWir ermitteln den pflegerischen Bedarf und formulieren das Begründungsschreiben, das die Pflegekasse für die Bewilligung benötigt.
  3. Kostenvoranschlag nach § 40Sie erhalten einen rechtssicheren Kostenvoranschlag, der den Vorgaben der Pflegekasse entspricht.
  4. Antrag einreichenWir stellen den Antrag in Ihrem Namen bei der Pflegekasse und begleiten die Kommunikation bis zur Bewilligung.
  5. Umzug durchführenNach der Zusage ziehen wir Sie um – rücksichtsvoll, mit geschultem Team und Erfahrung im Umgang mit Pflegehilfsmitteln.
  6. AbrechnungWir rechnen im bewilligten Rahmen direkt mit der Pflegekasse ab – für Sie bleibt der Aufwand minimal.

Überblick

Zuschüsse aller Kostenträger im Vergleich

Welche Behörde zahlt was? Die wichtigsten Eckdaten aller sieben Antragsarten auf einen Blick.

AntragsartKostenträgerRechtsgrundlageZuschuss / LeistungKern-Voraussetzung
PflegekassePflegekasse§ 40 SGB XIbis zu 4.180 €Anerkannter Pflegegrad 1–5
KrankenkasseKranken- oder PflegekasseEinzelfallnach EinzelfallMedizinische Notwendigkeit (Einzelfall)
JobcenterJobcenter§ 22 SGB IIÜbernahme angemessener KostenBürgergeld-Bezug + notwendiger Umzug
ArbeitsamtAgentur für Arbeit§ 44 SGB IIIUmzugskostenbeihilfeUmzug zur Arbeitsaufnahme
ArbeitsagenturAgentur für Arbeit§ 44 SGB IIIMobilitätshilfenArbeitslos/bedroht + beruflicher Umzug
SchwerbehinderungSozial-/Integrationsamt, EingliederungshilfeSGB IXnach BedarfAnerkannte Schwerbehinderung
PflegegradPflegekasse§ 40 SGB XIbis zu 4.180 €Anerkannter Pflegegrad 1–5

Stand: 2026 · Der Antrag muss bei allen Kostenträgern vor dem Umzug bewilligt sein. Beträge und Regelungen können sich ändern – Angaben ohne Gewähr.

Umzugskosten-Schätzer

Was kostet Ihr Umzug – und was übernimmt der Kostenträger?

In 20 Sekunden zur Summe, die Ihr Kostenträger in der Regel übernimmt – unverbindlich und ohne Fremd-Tool.

1. Wie groß ist Ihr Haushalt?
2. Wie weit ist der Umzug?
3. Etage / Aufzug?
4. Umfang?

Vor Ort

Umzug über die Pflegekasse in Ihrer Stadt

Wir wickeln Pflegekasse-Umzüge in Bremen und Umgebung ab – unter anderem in diesen Städten:

Bremen · alle Einsatzorte

Häufige Fragen

Fragen zu: Umzug über die Pflegekasse

Wie hoch ist der Zuschuss der Pflegekasse für einen Umzug?

Die Pflegekasse zahlt für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI bis zu 4.180 € je Maßnahme. Leben mehrere Anspruchsberechtigte im Haushalt, kann sich der Betrag erhöhen.

Welcher Pflegegrad ist nötig?

Es genügt bereits Pflegegrad 1. Der Zuschuss ist für alle Pflegegrade 1 bis 5 gleich hoch – entscheidend ist die anerkannte Pflegebedürftigkeit.

Muss ich den Antrag vor dem Umzug stellen?

Ja. Die Maßnahme muss vor Beginn beantragt und bewilligt werden. Ein bereits durchgeführter Umzug wird in der Regel nicht nachträglich bezuschusst. Deshalb übernehmen wir den Antrag frühzeitig für Sie.

Was kostet mich Ihre Hilfe beim Antrag?

Die Erstberatung und die Antragsvorbereitung sind für Sie kostenlos. Vergütet werden wir über den bewilligten Umzugsauftrag.

Weitere Antragsarten

Anderer Kostenträger?

Kostenlose Erstberatung

Bereit für Ihren bezuschussten Umzug?

Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.

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