Agentur für Arbeit · § 44 SGB III (Mobilitätshilfen)

Umzug über dieArbeitsagentur

Mobilitätshilfe bei einem beruflichen Umzug – wir übernehmen Antrag, Abstimmung und Durchführung.

Umzug über die Arbeitsagentur – Beratung und Antragsservice
Auf einen Blick

Die Agentur für Arbeit kann einen beruflich bedingten Umzug über die Mobilitätshilfen nach § 44 SGB III fördern. Dazu zählen neben der Umzugskostenbeihilfe auch Fahrkosten, Trennungskosten und Ausrüstungsbeihilfen. Voraussetzung ist, dass die Leistung die berufliche Eingliederung unterstützt und vor Beginn beantragt wird.

Die Mobilitätshilfen der Agentur für Arbeit sind mehr als nur ein Umzugszuschuss – sie sind ein ganzes Leistungspaket rund um die Arbeitsaufnahme. Neben der Umzugskostenbeihilfe kommen je nach Lage auch Fahrkosten- oder Trennungskostenbeihilfe in Betracht.

Sind Sie arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht und ziehen für eine Stelle um, prüfen wir kostenlos, welche dieser Hilfen Ihnen zustehen. Wir bereiten die Anträge vor, dokumentieren sauber und stimmen alles mit Ihrem Arbeitsvermittler ab.

Voraussetzungen

  • Arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht
  • Umzug fördert die berufliche Eingliederung
  • Antrag vor Beginn der Maßnahme
  • Abstimmung mit dem zuständigen Arbeitsvermittler

So läuft es ab

  1. Fördermöglichkeiten klärenWir beraten Sie, welche Mobilitätshilfen in Ihrem Fall infrage kommen.
  2. Mit Vermittler abstimmenWir stimmen den Antrag mit Ihrem Arbeitsvermittler ab, damit alles reibungslos läuft.
  3. Antrag & DokumentationWir bereiten Antrag und Nachweise vor und liefern einen prüffähigen Kostenvoranschlag.
  4. Umzug flexibel planenWir planen den Umzug flexibel passend zu Ihrem Maßnahmen- oder Arbeitsbeginn.
  5. DurchführungNach der Bewilligung führen wir den Umzug zuverlässig durch.

Überblick

Zuschüsse aller Kostenträger im Vergleich

Welche Behörde zahlt was? Die wichtigsten Eckdaten aller sieben Antragsarten auf einen Blick.

AntragsartKostenträgerRechtsgrundlageZuschuss / LeistungKern-Voraussetzung
PflegekassePflegekasse§ 40 SGB XIbis zu 4.180 €Anerkannter Pflegegrad 1–5
KrankenkasseKranken- oder PflegekasseEinzelfallnach EinzelfallMedizinische Notwendigkeit (Einzelfall)
JobcenterJobcenter§ 22 SGB IIÜbernahme angemessener KostenBürgergeld-Bezug + notwendiger Umzug
ArbeitsamtAgentur für Arbeit§ 44 SGB IIIUmzugskostenbeihilfeUmzug zur Arbeitsaufnahme
ArbeitsagenturAgentur für Arbeit§ 44 SGB IIIMobilitätshilfenArbeitslos/bedroht + beruflicher Umzug
SchwerbehinderungSozial-/Integrationsamt, EingliederungshilfeSGB IXnach BedarfAnerkannte Schwerbehinderung
PflegegradPflegekasse§ 40 SGB XIbis zu 4.180 €Anerkannter Pflegegrad 1–5

Stand: 2026 · Der Antrag muss bei allen Kostenträgern vor dem Umzug bewilligt sein. Beträge und Regelungen können sich ändern – Angaben ohne Gewähr.

Umzugskosten-Schätzer

Was kostet Ihr Umzug – und was übernimmt der Kostenträger?

In 20 Sekunden zur Summe, die Ihr Kostenträger in der Regel übernimmt – unverbindlich und ohne Fremd-Tool.

1. Wie groß ist Ihr Haushalt?
2. Wie weit ist der Umzug?
3. Etage / Aufzug?
4. Umfang?

Vor Ort

Umzug über die Arbeitsagentur in Ihrer Stadt

Wir wickeln Arbeitsagentur-Umzüge in Bremen und Umgebung ab – unter anderem in diesen Städten:

Bremen · alle Einsatzorte

Häufige Fragen

Fragen zu: Umzug über die Arbeitsagentur

Welche Mobilitätshilfen gibt es?

Nach § 44 SGB III sind u. a. Umzugskostenbeihilfe, Fahrkostenbeihilfe, Trennungskostenbeihilfe und Ausrüstungsbeihilfe möglich. Welche für Sie passt, klären wir in der Beratung.

Muss ich arbeitslos gemeldet sein?

In der Regel ja – die Mobilitätshilfen richten sich an Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen. Auch hier gilt: erst beantragen, dann umziehen.

Ist das dasselbe wie das Arbeitsamt?

Ja, es ist dieselbe Behörde (Agentur für Arbeit). Speziell den Umzug wegen eines neuen Jobs behandeln wir auf der Seite Umzug über das Arbeitsamt.

Weitere Antragsarten

Anderer Kostenträger?

Kostenlose Erstberatung

Bereit für Ihren bezuschussten Umzug?

Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.

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