Unsere Leistungen
Sieben Antragsarten. Ein verlässliches Team.
Wir sind auf behördlich bezuschusste Umzüge spezialisiert. Wählen Sie Ihren passenden Kostenträger und erfahren Sie, wie wir Antrag, Abstimmung und Durchführung für Sie übernehmen.
Auf einen Blick
Je nach Lebenssituation zahlt ein anderer Kostenträger Ihren Umzug: die Pflegekasse bei Pflegegrad (bis 4.180 €, § 40 SGB XI), das Jobcenter bei Bürgergeld (§ 22 SGB II), die Agentur für Arbeit bei Jobantritt (§ 44 SGB III) sowie Sozial-/Integrationsamt und Eingliederungshilfe bei Behinderung (SGB IX). Wir finden den richtigen und stellen den Antrag.
Umzug über die Pflegekasse
Bis zu 4.180 € Zuschuss für einen pflegegerechten Umzug – wir übernehmen Antrag und Durchführung.
- Kostenloser Hausbesuch & Bedarfsermittlung
- Vollständiger Antrag inkl. Begründungsschreiben
- Kostenvoranschlag nach § 40 SGB XI
- Koordination mit Pflegedienst & Angehörigen
Pflegekasse · § 40 SGB XI
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Umzug über die Krankenkasse
Wenn medizinische Gründe einen Umzug erfordern, prüfen wir die Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse.
- Beratung zur richtigen Antragsart
- Abstimmung mit behandelnden Ärzten & Kliniken
- Erstellung aller nötigen Unterlagen
- Transparenter Kostenvoranschlag
Kranken- oder Pflegekasse · Einzelfall
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Umzug über das Jobcenter
Bei Bürgergeld-Bezug übernimmt das Jobcenter die notwendigen Umzugskosten – wenn der Umzug anerkannt ist.
- Kostenvoranschlag nach Jobcenter-Vorgaben
- Unterstützung beim Antrag auf Kostenübernahme
- Abstimmung mit Ihrem Sachbearbeiter
- Reibungsloser Umzug inkl. Umzugshelfer
Jobcenter · § 22 SGB II
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Umzug über das Arbeitsamt
Wenn ein neuer Arbeitsplatz einen Umzug nötig macht, übernimmt das Arbeitsamt die Kosten als Mobilitätshilfe.
- Prüfung der Förderfähigkeit
- Regelkonformer Kostenvoranschlag
- Unterstützung beim Vermittlungsbudget-Antrag
- Schnelle Terminierung zum Arbeitsbeginn
Agentur für Arbeit · § 44 SGB III
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Umzug über die Arbeitsagentur
Mobilitätshilfe bei einem beruflichen Umzug – wir übernehmen Antrag, Abstimmung und Durchführung.
- Ausführliche Beratung zu Fördermöglichkeiten
- Antragsvorbereitung und Dokumentation
- Abstimmung mit dem Arbeitsvermittler
- Flexibler Umzugstermin
Agentur für Arbeit · § 44 SGB III
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Umzug bei Schwerbehinderung
Barrierefreier Umzug mit Kostenübernahme durch Sozial- oder Eingliederungshilfe.
- Barrierearmer Umzug mit geschultem Team
- Erstellung aller Anträge und Dokumentationen
- Kommunikation mit Sozial- oder Integrationsamt
- Berücksichtigung von Hilfsmitteln & Pflegebedarf
Sozial-/Integrationsamt, Eingliederungshilfe · SGB IX
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Umzug bei Pflegegrad
Kostenübernahme über die Pflegekasse – speziell für Umzüge mit Pflegegrad 1 bis 5.
- Individuelle Beratung passend zum Pflegegrad
- Kompletter Antragsservice bei der Pflegekasse
- Begründungsschreiben vom Profi
- Koordination mit Pflegedienst & Angehörigen
Pflegekasse · § 40 SGB XI
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