Sozial-/Integrationsamt, Eingliederungshilfe · SGB IX (Eingliederungshilfe)
Barrierefreier Umzug mit Kostenübernahme durch Sozial- oder Eingliederungshilfe.
Menschen mit Schwerbehinderung können die Kosten für einen barrierefreien Umzug über die Eingliederungshilfe (SGB IX), das Integrationsamt oder das Sozialamt fördern lassen. Welcher Träger zuständig ist, hängt davon ab, ob der Umzug der beruflichen Teilhabe oder der selbstbestimmten Lebensführung dient.
Für Menschen mit Schwerbehinderung ist barrierefreier Wohnraum oft die Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben. Der Umzug in eine solche Wohnung lässt sich als Leistung zur Teilhabe fördern – meist über die Eingliederungshilfe nach SGB IX.
Welcher Träger zahlt, hängt vom Zweck ab: Bei beruflichem Bezug ist häufig das Integrationsamt zuständig, bei der selbstständigen Lebensführung der Eingliederungshilfeträger oder das Sozialamt. Wir prüfen kostenlos den richtigen Ansprechpartner, stellen die Anträge und ziehen Sie mit einem geschulten, rücksichtsvollen Team um.
Überblick
Welche Behörde zahlt was? Die wichtigsten Eckdaten aller sieben Antragsarten auf einen Blick.
| Antragsart | Kostenträger | Rechtsgrundlage | Zuschuss / Leistung | Kern-Voraussetzung |
|---|---|---|---|---|
| Pflegekasse | Pflegekasse | § 40 SGB XI | bis zu 4.180 € | Anerkannter Pflegegrad 1–5 |
| Krankenkasse | Kranken- oder Pflegekasse | Einzelfall | nach Einzelfall | Medizinische Notwendigkeit (Einzelfall) |
| Jobcenter | Jobcenter | § 22 SGB II | Übernahme angemessener Kosten | Bürgergeld-Bezug + notwendiger Umzug |
| Arbeitsamt | Agentur für Arbeit | § 44 SGB III | Umzugskostenbeihilfe | Umzug zur Arbeitsaufnahme |
| Arbeitsagentur | Agentur für Arbeit | § 44 SGB III | Mobilitätshilfen | Arbeitslos/bedroht + beruflicher Umzug |
| Schwerbehinderung | Sozial-/Integrationsamt, Eingliederungshilfe | SGB IX | nach Bedarf | Anerkannte Schwerbehinderung |
| Pflegegrad | Pflegekasse | § 40 SGB XI | bis zu 4.180 € | Anerkannter Pflegegrad 1–5 |
Stand: 2026 · Der Antrag muss bei allen Kostenträgern vor dem Umzug bewilligt sein. Beträge und Regelungen können sich ändern – Angaben ohne Gewähr.
Umzugskosten-Schätzer
In 20 Sekunden zur Summe, die Ihr Kostenträger in der Regel übernimmt – unverbindlich und ohne Fremd-Tool.
Vor Ort
Wir wickeln Schwerbehinderung-Umzüge in Bremen und Umgebung ab – unter anderem in diesen Städten:
Häufige Fragen
Je nach Situation die Eingliederungshilfe (SGB IX), das Integrationsamt (bei beruflichem Bezug) oder das Sozialamt. Wir ermitteln kostenlos den zuständigen Träger und stellen den Antrag.
Maßgeblich ist der individuelle Teilhabebedarf. Bei anerkannter Schwerbehinderung (GdB 50 oder mehr) bzw. Gleichstellung bestehen die besten Chancen – wir prüfen Ihren Fall konkret.
Ja. Unser Team ist im Umgang mit Rollstühlen, Pflegebetten und anderen Hilfsmitteln geschult und plant den Umzug entsprechend.
Weitere Antragsarten
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.