Sozial-/Integrationsamt, Eingliederungshilfe · SGB IX (Eingliederungshilfe)

Umzug beiSchwerbehinderung

Barrierefreier Umzug mit Kostenübernahme durch Sozial- oder Eingliederungshilfe.

Umzug bei Schwerbehinderung – Beratung und Antragsservice
Auf einen Blick

Menschen mit Schwerbehinderung können die Kosten für einen barrierefreien Umzug über die Eingliederungshilfe (SGB IX), das Integrationsamt oder das Sozialamt fördern lassen. Welcher Träger zuständig ist, hängt davon ab, ob der Umzug der beruflichen Teilhabe oder der selbstbestimmten Lebensführung dient.

Für Menschen mit Schwerbehinderung ist barrierefreier Wohnraum oft die Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben. Der Umzug in eine solche Wohnung lässt sich als Leistung zur Teilhabe fördern – meist über die Eingliederungshilfe nach SGB IX.

Welcher Träger zahlt, hängt vom Zweck ab: Bei beruflichem Bezug ist häufig das Integrationsamt zuständig, bei der selbstständigen Lebensführung der Eingliederungshilfeträger oder das Sozialamt. Wir prüfen kostenlos den richtigen Ansprechpartner, stellen die Anträge und ziehen Sie mit einem geschulten, rücksichtsvollen Team um.

Voraussetzungen

  • Anerkannte Schwerbehinderung (Schwerbehindertenausweis / GdB)
  • Umzug dient der Teilhabe am Leben oder am Arbeitsleben
  • Antragstellung beim zuständigen Träger vor dem Umzug
  • Ggf. Nachweise über Hilfsmittel- und Pflegebedarf

So läuft es ab

  1. Bedarf erfassenWir klären Ihre Wohn- und Teilhabesituation und welcher Umzug notwendig ist.
  2. Träger bestimmenWir prüfen, ob Eingliederungshilfe, Integrationsamt oder Sozialamt zuständig ist.
  3. Anträge & NachweiseWir erstellen die Anträge und Dokumentationen inklusive Kostenvoranschlag.
  4. Barrierefrei umziehenUnser geschultes Team führt den Umzug rücksichtsvoll und mit Blick auf Hilfsmittel durch.

Überblick

Zuschüsse aller Kostenträger im Vergleich

Welche Behörde zahlt was? Die wichtigsten Eckdaten aller sieben Antragsarten auf einen Blick.

AntragsartKostenträgerRechtsgrundlageZuschuss / LeistungKern-Voraussetzung
PflegekassePflegekasse§ 40 SGB XIbis zu 4.180 €Anerkannter Pflegegrad 1–5
KrankenkasseKranken- oder PflegekasseEinzelfallnach EinzelfallMedizinische Notwendigkeit (Einzelfall)
JobcenterJobcenter§ 22 SGB IIÜbernahme angemessener KostenBürgergeld-Bezug + notwendiger Umzug
ArbeitsamtAgentur für Arbeit§ 44 SGB IIIUmzugskostenbeihilfeUmzug zur Arbeitsaufnahme
ArbeitsagenturAgentur für Arbeit§ 44 SGB IIIMobilitätshilfenArbeitslos/bedroht + beruflicher Umzug
SchwerbehinderungSozial-/Integrationsamt, EingliederungshilfeSGB IXnach BedarfAnerkannte Schwerbehinderung
PflegegradPflegekasse§ 40 SGB XIbis zu 4.180 €Anerkannter Pflegegrad 1–5

Stand: 2026 · Der Antrag muss bei allen Kostenträgern vor dem Umzug bewilligt sein. Beträge und Regelungen können sich ändern – Angaben ohne Gewähr.

Umzugskosten-Schätzer

Was kostet Ihr Umzug – und was übernimmt der Kostenträger?

In 20 Sekunden zur Summe, die Ihr Kostenträger in der Regel übernimmt – unverbindlich und ohne Fremd-Tool.

1. Wie groß ist Ihr Haushalt?
2. Wie weit ist der Umzug?
3. Etage / Aufzug?
4. Umfang?

Vor Ort

Umzug bei Schwerbehinderung in Ihrer Stadt

Wir wickeln Schwerbehinderung-Umzüge in Bremen und Umgebung ab – unter anderem in diesen Städten:

Bremen · alle Einsatzorte

Häufige Fragen

Fragen zu: Umzug bei Schwerbehinderung

Wer zahlt den Umzug bei Schwerbehinderung?

Je nach Situation die Eingliederungshilfe (SGB IX), das Integrationsamt (bei beruflichem Bezug) oder das Sozialamt. Wir ermitteln kostenlos den zuständigen Träger und stellen den Antrag.

Welcher Grad der Behinderung ist nötig?

Maßgeblich ist der individuelle Teilhabebedarf. Bei anerkannter Schwerbehinderung (GdB 50 oder mehr) bzw. Gleichstellung bestehen die besten Chancen – wir prüfen Ihren Fall konkret.

Berücksichtigen Sie meine Hilfsmittel?

Ja. Unser Team ist im Umgang mit Rollstühlen, Pflegebetten und anderen Hilfsmitteln geschult und plant den Umzug entsprechend.

Weitere Antragsarten

Anderer Kostenträger?

Kostenlose Erstberatung

Bereit für Ihren bezuschussten Umzug?

Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.

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