Zahlt die Pflegekasse den Umzug?
Zahlt die Pflegekasse einen Umzug? Ja – bis zu 4.180 € nach § 40 SGB XI. Voraussetzungen, Höhe und Antrag verständlich erklärt.
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Wer zahlt was, welche Fristen gelten und wie der Antrag gelingt: Hier finden Sie klare Antworten rund um den bezuschussten Umzug.
Zahlt die Pflegekasse einen Umzug? Ja – bis zu 4.180 € nach § 40 SGB XI. Voraussetzungen, Höhe und Antrag verständlich erklärt.
Weiterlesen →Übernimmt das Jobcenter die Umzugskosten? Voraussetzungen, Zusicherung und Antrag nach § 22 Abs. 6 SGB II einfach erklärt.
Weiterlesen →Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 SGB XI: bis zu 4.180 € Zuschuss der Pflegekasse – auch für den Umzug in eine pflegegerechte Wohnung.
Weiterlesen →Umzug wegen neuer Arbeitsstelle: Die Agentur für Arbeit fördert mit Mobilitätshilfen nach § 44 SGB III – Umzugskostenbeihilfe, Fahrkosten & mehr.
Weiterlesen →Vom Antrag bis zur Durchführung: So läuft ein behördlich bezuschusster Umzug in 6 Schritten ab – und was Sie dabei beachten müssen.
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