Ratgeber
Zahlt die Pflegekasse den Umzug?
Ja. Die Pflegekasse bezuschusst einen pflegegerechten Umzug als wohnumfeldverbessernde Maßnahme nach § 40 Abs. 4 SGB XI mit bis zu 4.180 € je Maßnahme. Voraussetzung ist ein Pflegegrad 1–5 und dass der Antrag vor dem Umzug bewilligt wird.
Wie viel zahlt die Pflegekasse?
Für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 € je Maßnahme. Ein Umzug in eine barrierefreie oder pflegegerechte Wohnung kann eine solche Maßnahme sein. Leben mehrere Anspruchsberechtigte im Haushalt, kann sich der Gesamtbetrag erhöhen.
Welche Voraussetzungen gelten?
- Anerkannter Pflegegrad 1 bis 5
- Der Umzug ermöglicht oder erleichtert die häusliche Pflege erheblich
- oder er stellt eine selbstständigere Lebensführung wieder her
- Antrag und Bewilligung vor dem Umzug
So läuft der Antrag ab
Wichtig ist die richtige Reihenfolge: erst beantragen, dann umziehen. Sie brauchen eine pflegefachliche Begründung und einen Kostenvoranschlag nach § 40 SGB XI. Wir übernehmen beides für Sie und reichen den Antrag bei der Pflegekasse ein.
Passende Antragsart