Ratgeber

Zahlt die Pflegekasse den Umzug?

Auf einen Blick

Ja. Die Pflegekasse bezuschusst einen pflegegerechten Umzug als wohnumfeldverbessernde Maßnahme nach § 40 Abs. 4 SGB XI mit bis zu 4.180 € je Maßnahme. Voraussetzung ist ein Pflegegrad 1–5 und dass der Antrag vor dem Umzug bewilligt wird.

Wie viel zahlt die Pflegekasse?

Für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 € je Maßnahme. Ein Umzug in eine barrierefreie oder pflegegerechte Wohnung kann eine solche Maßnahme sein. Leben mehrere Anspruchsberechtigte im Haushalt, kann sich der Gesamtbetrag erhöhen.

Welche Voraussetzungen gelten?

  • Anerkannter Pflegegrad 1 bis 5
  • Der Umzug ermöglicht oder erleichtert die häusliche Pflege erheblich
  • oder er stellt eine selbstständigere Lebensführung wieder her
  • Antrag und Bewilligung vor dem Umzug

So läuft der Antrag ab

Wichtig ist die richtige Reihenfolge: erst beantragen, dann umziehen. Sie brauchen eine pflegefachliche Begründung und einen Kostenvoranschlag nach § 40 SGB XI. Wir übernehmen beides für Sie und reichen den Antrag bei der Pflegekasse ein.

Wir übernehmen das für Sie: Antrag, Begründung, Kostenvoranschlag und Umzug – kostenlose Erstberatung.

Passende Antragsart