Kranken- oder Pflegekasse · Einzelfallprüfung

Umzug über dieKrankenkasse

Wenn medizinische Gründe einen Umzug erfordern, prüfen wir die Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse.

Umzug über die Krankenkasse – Beratung und Antragsservice
Auf einen Blick

Krankenkassen übernehmen Umzugskosten nicht als Regelleistung. Liegen aber medizinische Gründe vor, prüfen wir mit Ihnen und Ihren behandelnden Ärzten, welcher Kostenträger zuständig ist – häufig läuft die Förderung dann über die Pflegekasse (§ 40 SGB XI), das Sozialamt oder die Eingliederungshilfe (SGB IX).

„Zahlt die Krankenkasse meinen Umzug?" – diese Frage stellen uns viele. Klare Antwort: Meist ist die Krankenkasse nicht der richtige Topf, denn ein Umzug gehört nicht zu den Regelleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Aufgeben sollten Sie deshalb aber nicht. Ist der Umzug gesundheitlich begründet – etwa in eine barrierefreie Wohnung –, gibt es fast immer einen passenden Kostenträger. Wir prüfen kostenlos, welcher das ist, stimmen uns mit Ärzten und Kliniken ab und leiten Ihren Antrag an die zuständige Stelle.

Voraussetzungen

  • Ärztlich begründete Notwendigkeit des Umzugs
  • Passende Diagnose bzw. Pflege-/Behinderungssituation
  • Bereitschaft, ärztliche Unterlagen beizubringen
  • Prüfung, welcher Träger konkret zuständig ist

So läuft es ab

  1. Situation schildernSie erzählen uns von Ihrer gesundheitlichen Situation und warum ein Umzug notwendig ist.
  2. Zuständigkeit klärenWir prüfen, ob Kranken-, Pflegekasse, Sozial- oder Integrationsamt der richtige Kostenträger ist.
  3. Unterlagen bündelnWir stimmen uns mit Ärzten und Kliniken ab und stellen die notwendigen Nachweise zusammen.
  4. Antrag stellenWir bereiten den Antrag beim zuständigen Träger vor und reichen ihn mit Kostenvoranschlag ein.
  5. Umzug durchführenNach Bewilligung übernehmen wir den Umzug mit einem geschulten, rücksichtsvollen Team.

Überblick

Zuschüsse aller Kostenträger im Vergleich

Welche Behörde zahlt was? Die wichtigsten Eckdaten aller sieben Antragsarten auf einen Blick.

AntragsartKostenträgerRechtsgrundlageZuschuss / LeistungKern-Voraussetzung
PflegekassePflegekasse§ 40 SGB XIbis zu 4.180 €Anerkannter Pflegegrad 1–5
KrankenkasseKranken- oder PflegekasseEinzelfallnach EinzelfallMedizinische Notwendigkeit (Einzelfall)
JobcenterJobcenter§ 22 SGB IIÜbernahme angemessener KostenBürgergeld-Bezug + notwendiger Umzug
ArbeitsamtAgentur für Arbeit§ 44 SGB IIIUmzugskostenbeihilfeUmzug zur Arbeitsaufnahme
ArbeitsagenturAgentur für Arbeit§ 44 SGB IIIMobilitätshilfenArbeitslos/bedroht + beruflicher Umzug
SchwerbehinderungSozial-/Integrationsamt, EingliederungshilfeSGB IXnach BedarfAnerkannte Schwerbehinderung
PflegegradPflegekasse§ 40 SGB XIbis zu 4.180 €Anerkannter Pflegegrad 1–5

Stand: 2026 · Der Antrag muss bei allen Kostenträgern vor dem Umzug bewilligt sein. Beträge und Regelungen können sich ändern – Angaben ohne Gewähr.

Umzugskosten-Schätzer

Was kostet Ihr Umzug – und was übernimmt der Kostenträger?

In 20 Sekunden zur Summe, die Ihr Kostenträger in der Regel übernimmt – unverbindlich und ohne Fremd-Tool.

1. Wie groß ist Ihr Haushalt?
2. Wie weit ist der Umzug?
3. Etage / Aufzug?
4. Umfang?

Vor Ort

Umzug über die Krankenkasse in Ihrer Stadt

Wir wickeln Krankenkasse-Umzüge in Bremen und Umgebung ab – unter anderem in diesen Städten:

Bremen · alle Einsatzorte

Häufige Fragen

Fragen zu: Umzug über die Krankenkasse

Zahlt die gesetzliche Krankenkasse einen Umzug?

In der Regel nein – ein Umzug ist keine Regelleistung der GKV. Bei medizinischer Notwendigkeit ist meist die Pflegekasse, das Sozialamt oder die Eingliederungshilfe zuständig. Genau das prüfen wir kostenlos für Sie.

Was bedeutet „medizinisch notwendig"?

Ein Umzug gilt als medizinisch begründet, wenn die bisherige Wohnung die Genesung, Pflege oder Teilhabe verhindert – etwa Treppen bei Gehbehinderung. Ihre Ärzte liefern dafür die fachliche Grundlage.

Können Sie mit meinem Arzt sprechen?

Ja. Mit Ihrer Einwilligung stimmen wir uns direkt mit behandelnden Ärzten und Kliniken ab, um die Begründung wasserdicht zu machen.

Weitere Antragsarten

Anderer Kostenträger?

Kostenlose Erstberatung

Bereit für Ihren bezuschussten Umzug?

Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.

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