Jobcenter · § 22 Abs. 6 SGB II
Bei Bürgergeld-Bezug übernimmt das Jobcenter die notwendigen Umzugskosten – wenn der Umzug anerkannt ist.
Das Jobcenter übernimmt bei Bürgergeld-Bezug die angemessenen Umzugskosten nach § 22 Abs. 6 SGB II, wenn der Umzug notwendig ist und vorher zugesichert wurde – zum Beispiel bei einer zu teuren Wohnung, einer Aufforderung zur Kostensenkung, Familienzuwachs oder einer Arbeitsaufnahme.
Wer Bürgergeld bezieht und umziehen muss, bleibt auf den Umzugskosten in der Regel nicht sitzen: Das Jobcenter kann Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten übernehmen – von der Spedition über Umzugshelfer und Kartons bis hin zur Mietkaution.
Der Knackpunkt ist die schriftliche Zusicherung vor dem Umzug. Ohne diese Zusage bleiben die Kosten oft bei Ihnen hängen. Wir prüfen kostenlos, ob Ihr Umzugsgrund anerkannt wird, begründen die Notwendigkeit sauber und bereiten den Kostenvoranschlag so auf, dass das Jobcenter zustimmt.
Überblick
Welche Behörde zahlt was? Die wichtigsten Eckdaten aller sieben Antragsarten auf einen Blick.
| Antragsart | Kostenträger | Rechtsgrundlage | Zuschuss / Leistung | Kern-Voraussetzung |
|---|---|---|---|---|
| Pflegekasse | Pflegekasse | § 40 SGB XI | bis zu 4.180 € | Anerkannter Pflegegrad 1–5 |
| Krankenkasse | Kranken- oder Pflegekasse | Einzelfall | nach Einzelfall | Medizinische Notwendigkeit (Einzelfall) |
| Jobcenter | Jobcenter | § 22 SGB II | Übernahme angemessener Kosten | Bürgergeld-Bezug + notwendiger Umzug |
| Arbeitsamt | Agentur für Arbeit | § 44 SGB III | Umzugskostenbeihilfe | Umzug zur Arbeitsaufnahme |
| Arbeitsagentur | Agentur für Arbeit | § 44 SGB III | Mobilitätshilfen | Arbeitslos/bedroht + beruflicher Umzug |
| Schwerbehinderung | Sozial-/Integrationsamt, Eingliederungshilfe | SGB IX | nach Bedarf | Anerkannte Schwerbehinderung |
| Pflegegrad | Pflegekasse | § 40 SGB XI | bis zu 4.180 € | Anerkannter Pflegegrad 1–5 |
Stand: 2026 · Der Antrag muss bei allen Kostenträgern vor dem Umzug bewilligt sein. Beträge und Regelungen können sich ändern – Angaben ohne Gewähr.
Umzugskosten-Schätzer
In 20 Sekunden zur Summe, die Ihr Kostenträger in der Regel übernimmt – unverbindlich und ohne Fremd-Tool.
Vor Ort
Wir wickeln Jobcenter-Umzüge in Bremen und Umgebung ab – unter anderem in diesen Städten:
Häufige Fragen
Das Jobcenter übernimmt die angemessenen Kosten – dazu zählen Transport, Umzugshelfer und Material. Wichtig ist die Zusicherung vor dem Umzug und ein nachvollziehbarer Kostenvoranschlag.
Häufig verlangt das Jobcenter mehrere Kostenvoranschläge. Wir liefern Ihnen ein transparentes, prüffähiges Angebot und beraten, wie Sie die Anforderung erfüllen.
Die Zusicherung ist die schriftliche Zusage des Jobcenters, die Umzugskosten zu übernehmen. Sie muss vor Vertragsabschluss bzw. vor dem Umzug vorliegen – sonst droht die Ablehnung.
Die Mietkaution kann als Wohnungsbeschaffungskosten (meist als Darlehen) übernommen werden. Das klären wir im Rahmen der Antragstellung mit.
Weitere Antragsarten
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.