Jobcenter · § 22 Abs. 6 SGB II

Umzug über dasJobcenter

Bei Bürgergeld-Bezug übernimmt das Jobcenter die notwendigen Umzugskosten – wenn der Umzug anerkannt ist.

Umzug über das Jobcenter – Beratung und Antragsservice
Auf einen Blick

Das Jobcenter übernimmt bei Bürgergeld-Bezug die angemessenen Umzugskosten nach § 22 Abs. 6 SGB II, wenn der Umzug notwendig ist und vorher zugesichert wurde – zum Beispiel bei einer zu teuren Wohnung, einer Aufforderung zur Kostensenkung, Familienzuwachs oder einer Arbeitsaufnahme.

Wer Bürgergeld bezieht und umziehen muss, bleibt auf den Umzugskosten in der Regel nicht sitzen: Das Jobcenter kann Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten übernehmen – von der Spedition über Umzugshelfer und Kartons bis hin zur Mietkaution.

Der Knackpunkt ist die schriftliche Zusicherung vor dem Umzug. Ohne diese Zusage bleiben die Kosten oft bei Ihnen hängen. Wir prüfen kostenlos, ob Ihr Umzugsgrund anerkannt wird, begründen die Notwendigkeit sauber und bereiten den Kostenvoranschlag so auf, dass das Jobcenter zustimmt.

Voraussetzungen

  • Bezug von Bürgergeld (SGB II)
  • Der Umzug ist notwendig (z. B. Kostensenkung, zu klein, Jobantritt)
  • Schriftliche Zusicherung des Jobcenters vor dem Umzug
  • In der Regel mehrere Kostenvoranschläge einholen

So läuft es ab

  1. Notwendigkeit prüfenWir schauen gemeinsam, ob Ihr Umzugsgrund vom Jobcenter anerkannt wird, und wie er zu begründen ist.
  2. Kostenvoranschlag erstellenSie erhalten einen Kostenvoranschlag nach den Vorgaben des Jobcenters – nachvollziehbar und angemessen.
  3. Zusicherung beantragenWir unterstützen Sie beim Antrag auf Kostenübernahme und der wichtigen Zusicherung vor dem Umzug.
  4. Termin abstimmenNach der Zusage stimmen wir den Umzugstermin mit Ihnen und ggf. Ihrem Sachbearbeiter ab.
  5. Umzug & AbrechnungWir ziehen Sie um und rechnen im bewilligten Rahmen ab.

Überblick

Zuschüsse aller Kostenträger im Vergleich

Welche Behörde zahlt was? Die wichtigsten Eckdaten aller sieben Antragsarten auf einen Blick.

AntragsartKostenträgerRechtsgrundlageZuschuss / LeistungKern-Voraussetzung
PflegekassePflegekasse§ 40 SGB XIbis zu 4.180 €Anerkannter Pflegegrad 1–5
KrankenkasseKranken- oder PflegekasseEinzelfallnach EinzelfallMedizinische Notwendigkeit (Einzelfall)
JobcenterJobcenter§ 22 SGB IIÜbernahme angemessener KostenBürgergeld-Bezug + notwendiger Umzug
ArbeitsamtAgentur für Arbeit§ 44 SGB IIIUmzugskostenbeihilfeUmzug zur Arbeitsaufnahme
ArbeitsagenturAgentur für Arbeit§ 44 SGB IIIMobilitätshilfenArbeitslos/bedroht + beruflicher Umzug
SchwerbehinderungSozial-/Integrationsamt, EingliederungshilfeSGB IXnach BedarfAnerkannte Schwerbehinderung
PflegegradPflegekasse§ 40 SGB XIbis zu 4.180 €Anerkannter Pflegegrad 1–5

Stand: 2026 · Der Antrag muss bei allen Kostenträgern vor dem Umzug bewilligt sein. Beträge und Regelungen können sich ändern – Angaben ohne Gewähr.

Umzugskosten-Schätzer

Was kostet Ihr Umzug – und was übernimmt der Kostenträger?

In 20 Sekunden zur Summe, die Ihr Kostenträger in der Regel übernimmt – unverbindlich und ohne Fremd-Tool.

1. Wie groß ist Ihr Haushalt?
2. Wie weit ist der Umzug?
3. Etage / Aufzug?
4. Umfang?

Vor Ort

Umzug über das Jobcenter in Ihrer Stadt

Wir wickeln Jobcenter-Umzüge in Bremen und Umgebung ab – unter anderem in diesen Städten:

Bremen · alle Einsatzorte

Häufige Fragen

Fragen zu: Umzug über das Jobcenter

Übernimmt das Jobcenter die kompletten Umzugskosten?

Das Jobcenter übernimmt die angemessenen Kosten – dazu zählen Transport, Umzugshelfer und Material. Wichtig ist die Zusicherung vor dem Umzug und ein nachvollziehbarer Kostenvoranschlag.

Brauche ich mehrere Angebote?

Häufig verlangt das Jobcenter mehrere Kostenvoranschläge. Wir liefern Ihnen ein transparentes, prüffähiges Angebot und beraten, wie Sie die Anforderung erfüllen.

Was ist die „Zusicherung"?

Die Zusicherung ist die schriftliche Zusage des Jobcenters, die Umzugskosten zu übernehmen. Sie muss vor Vertragsabschluss bzw. vor dem Umzug vorliegen – sonst droht die Ablehnung.

Wird auch die Mietkaution übernommen?

Die Mietkaution kann als Wohnungsbeschaffungskosten (meist als Darlehen) übernommen werden. Das klären wir im Rahmen der Antragstellung mit.

Weitere Antragsarten

Anderer Kostenträger?

Kostenlose Erstberatung

Bereit für Ihren bezuschussten Umzug?

Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.

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