Jobcenter · § 22 Abs. 6 SGB II · Oldenburg
Lassen Sie in Oldenburg kostenlos prüfen, ob ein Kostenträger Ihren Umzug übernimmt. Fällt die Prüfung positiv aus, stellen wir den Antrag (§ 22 SGB II) und ziehen Sie um.

Jobcenter, § 22 SGB II, Übernahme angemessener Kosten – und mittendrin das Jobcenter Oldenburg: In Oldenburg wickeln wir den gesamten Ablauf für Sie ab, von der ersten Beratung bis zur besenreinen Übergabe.
Wenn in Oldenburg ein Umzug ansteht und Jobcenter als Kostenträger infrage kommt, sind Sie bei uns richtig: Antrag, Kostenvoranschlag und Umzug aus einer Hand.
In Oldenburg leben etwa 177.055 Menschen – für viele ist ein von der Behörde bezahlter Umzug eine spürbare Entlastung.
In Oldenburg stimmen wir uns mit das Jobcenter Oldenburg ab, klären die Voraussetzungen und stellen den Antrag rechtzeitig – immer vor dem Umzug.
In Oldenburg gilt wie überall: erst die Bewilligung, dann der Umzug. Wer vorher umzieht, zahlt meist selbst – wir bringen die Reihenfolge in Ordnung.
→ Alle Details zu: Umzug über das Jobcenter · Anderer Kostenträger in Oldenburg?
Häufige Fragen
Das prüfen wir für Sie kostenlos. Zuständig ist in Oldenburg das Jobcenter Oldenburg; fällt die Prüfung positiv aus, übernehmen wir den Antrag nach § 22 Abs. 6 SGB II komplett.
Ja, in Oldenburg ziehen wir mit eigenem, geschultem Team um – von der Kiste bis zur Möbelmontage.
Die Prüfung in Oldenburg ist zu 100 % gratis und unverbindlich. Erst der bewilligte Umzug wird vergütet.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.