Agentur für Arbeit · § 44 SGB III (Vermittlungsbudget)

Umzug über dasArbeitsamt

Wenn ein neuer Arbeitsplatz einen Umzug nötig macht, übernimmt das Arbeitsamt die Kosten als Mobilitätshilfe.

Umzug über das Arbeitsamt – Beratung und Antragsservice
Auf einen Blick

Wer für eine neue Arbeitsstelle umzieht, kann bei der Agentur für Arbeit eine Umzugskostenbeihilfe aus dem Vermittlungsbudget (§ 44 SGB III) erhalten. Die Förderung muss vor dem Umzug beantragt und bewilligt werden und setzt in der Regel voraus, dass der neue Arbeitsweg ohne Umzug unzumutbar wäre.

Ein neuer Job in einer anderen Stadt ist ein Grund zur Freude – die Umzugskosten dorthin sind es weniger. Genau dafür gibt es die Umzugskostenbeihilfe: Die Agentur für Arbeit kann Ihren Umzug als Mobilitätshilfe fördern, wenn er der Aufnahme oder Ausübung einer Beschäftigung dient.

Rechtsgrundlage ist das Vermittlungsbudget nach § 44 SGB III – und auch hier gilt: erst beantragen, dann umziehen. Wir prüfen kostenlos, ob Ihr Fall förderfähig ist, erstellen den passenden Kostenvoranschlag und legen den Umzugstermin auf Ihren Arbeitsbeginn.

Voraussetzungen

  • Umzug dient der Aufnahme oder Ausübung einer Beschäftigung
  • Der tägliche Pendelweg wäre ohne Umzug unzumutbar
  • Antrag und Bewilligung vor dem Umzug
  • Nachweis über Arbeitsvertrag bzw. Jobzusage

So läuft es ab

  1. Förderfähigkeit prüfenWir klären kostenlos, ob Ihr berufsbedingter Umzug über das Vermittlungsbudget förderfähig ist.
  2. Unterlagen vorbereitenWir helfen bei Arbeitsvertrag, Begründung und dem regelkonformen Kostenvoranschlag.
  3. Antrag stellenSie beantragen die Umzugskostenbeihilfe – wir liefern die Unterlagen, die die Agentur benötigt.
  4. Termin zum JobstartWir richten den Umzug zeitlich auf Ihren Arbeitsbeginn aus.
  5. Umzug durchführenNach der Bewilligung übernehmen wir Ihren Umzug zuverlässig und pünktlich.

Überblick

Zuschüsse aller Kostenträger im Vergleich

Welche Behörde zahlt was? Die wichtigsten Eckdaten aller sieben Antragsarten auf einen Blick.

AntragsartKostenträgerRechtsgrundlageZuschuss / LeistungKern-Voraussetzung
PflegekassePflegekasse§ 40 SGB XIbis zu 4.180 €Anerkannter Pflegegrad 1–5
KrankenkasseKranken- oder PflegekasseEinzelfallnach EinzelfallMedizinische Notwendigkeit (Einzelfall)
JobcenterJobcenter§ 22 SGB IIÜbernahme angemessener KostenBürgergeld-Bezug + notwendiger Umzug
ArbeitsamtAgentur für Arbeit§ 44 SGB IIIUmzugskostenbeihilfeUmzug zur Arbeitsaufnahme
ArbeitsagenturAgentur für Arbeit§ 44 SGB IIIMobilitätshilfenArbeitslos/bedroht + beruflicher Umzug
SchwerbehinderungSozial-/Integrationsamt, EingliederungshilfeSGB IXnach BedarfAnerkannte Schwerbehinderung
PflegegradPflegekasse§ 40 SGB XIbis zu 4.180 €Anerkannter Pflegegrad 1–5

Stand: 2026 · Der Antrag muss bei allen Kostenträgern vor dem Umzug bewilligt sein. Beträge und Regelungen können sich ändern – Angaben ohne Gewähr.

Umzugskosten-Schätzer

Was kostet Ihr Umzug – und was übernimmt der Kostenträger?

In 20 Sekunden zur Summe, die Ihr Kostenträger in der Regel übernimmt – unverbindlich und ohne Fremd-Tool.

1. Wie groß ist Ihr Haushalt?
2. Wie weit ist der Umzug?
3. Etage / Aufzug?
4. Umfang?

Vor Ort

Umzug über das Arbeitsamt in Ihrer Stadt

Wir wickeln Arbeitsamt-Umzüge in Bremen und Umgebung ab – unter anderem in diesen Städten:

Bremen · alle Einsatzorte

Häufige Fragen

Fragen zu: Umzug über das Arbeitsamt

Zahlt das Arbeitsamt meinen Umzug bei einem neuen Job?

Ja, das ist über das Vermittlungsbudget (§ 44 SGB III) möglich, wenn der Umzug zur Aufnahme der Beschäftigung nötig ist und der Pendelweg sonst unzumutbar wäre. Der Antrag muss vor dem Umzug bewilligt sein.

Was zählt als „unzumutbarer" Arbeitsweg?

Als Faustregel gilt eine tägliche Pendelzeit von mehr als rund 2,5 Stunden als unzumutbar. Die Agentur entscheidet im Einzelfall – wir helfen bei der Begründung.

Was ist der Unterschied zur Arbeitsagentur-Förderung?

„Arbeitsamt" und „Agentur für Arbeit" sind dieselbe Behörde. Diese Seite fokussiert den Umzug wegen Jobantritt; einen Überblick über alle Mobilitätshilfen finden Sie auf unserer Seite Umzug über die Arbeitsagentur.

Weitere Antragsarten

Anderer Kostenträger?

Kostenlose Erstberatung

Bereit für Ihren bezuschussten Umzug?

Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.

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