Agentur für Arbeit · § 44 SGB III (Vermittlungsbudget) · Bremen
Sie wohnen in Bremen und ziehen bald um? Wir prüfen kostenlos Ihren Anspruch über Agentur für Arbeit und kümmern uns anschließend um alles – Papierkram und Umzug.

Für Ihren Umzug in Bremen über Agentur für Arbeit gilt: erst der Antrag (§ 44 SGB III (Vermittlungsbudget)), dann der Umzug. Wir erledigen beides – inklusive Kostenvoranschlag und Abstimmung mit die Agentur für Arbeit Bremen. Umfang: Umzugskostenbeihilfe.
Wenn in Bremen ein Umzug ansteht und Agentur für Arbeit als Kostenträger infrage kommt, sind Sie bei uns richtig: Antrag, Kostenvoranschlag und Umzug aus einer Hand.
Bremen mit seinen rund 563.290 Einwohnern gehört zu den Orten, in denen wir regelmäßig bezuschusste Umzüge begleiten.
In Bremen läuft Ihr Antrag über die Agentur für Arbeit Bremen. Wir übersetzen die Vorgaben (§ 44 SGB III) in einen prüffesten Antrag und behalten die Fristen im Blick.
Bei Pflege- und Seniorenumzügen in Bremen arbeiten wir besonders behutsam und stimmen uns eng mit Angehörigen und Pflegedienst ab.
→ Alle Details zu: Umzug über das Arbeitsamt · Anderer Kostenträger in Bremen?
Häufige Fragen
Das prüfen wir für Sie kostenlos. Zuständig ist in Bremen die Agentur für Arbeit Bremen; fällt die Prüfung positiv aus, kümmern wir uns um den Antrag nach § 44 SGB III (Vermittlungsbudget) komplett.
Ja. Bremen liegt in unserem Einsatzgebiet – zur Bedarfsermittlung kommen wir vorbei oder klären alles telefonisch.
Nein. Anspruchsprüfung und Antragsvorbereitung sind in Bremen kostenlos – bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, meist vom Träger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.