Ratgeber
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind Umbauten oder Veränderungen des Wohnraums, die die häusliche Pflege ermöglichen oder erleichtern. Die Pflegekasse bezuschusst sie nach § 40 Abs. 4 SGB XI mit bis zu 4.180 € je Maßnahme – dazu kann auch ein Umzug in eine geeignete Wohnung zählen.
Typische Beispiele
- Bodengleiche Dusche und Haltegriffe
- Rampen und Türverbreiterungen
- Treppenlift
- Umzug in eine barrierefreie oder ebenerdige Wohnung
Warum der Umzug dazuzählen kann
Wenn sich die bisherige Wohnung nicht sinnvoll pflegegerecht umbauen lässt, kann der Umzug in eine geeignete Wohnung die wirtschaftlichere und bessere Lösung sein. Die Pflegekasse erkennt das an, wenn es nachvollziehbar begründet ist.
Höhe und Kombination
Der Zuschuss beträgt bis zu 4.180 € je Maßnahme. Leben mehrere Pflegebedürftige zusammen, kann sich der Betrag anteilig erhöhen. Wir prüfen, wie Sie den Rahmen optimal nutzen.
Passende Antragsart