Ratgeber
Umzugskosten vom Jobcenter
Das Jobcenter übernimmt bei Bürgergeld die angemessenen Umzugskosten nach § 22 Abs. 6 SGB II, wenn der Umzug notwendig ist und vor dem Umzug schriftlich zugesichert wurde – etwa bei zu teurer Wohnung, Kostensenkungsaufforderung, Familienzuwachs oder Jobantritt.
Wann ist ein Umzug „notwendig"?
Anerkannte Gründe sind zum Beispiel eine unangemessen teure Wohnung, eine Aufforderung des Jobcenters zur Kostensenkung, eine zu kleine Wohnung bei Familienzuwachs, gesundheitliche Gründe oder die Aufnahme einer Arbeit an einem anderen Ort.
Die Zusicherung ist entscheidend
Bevor Sie den Mietvertrag unterschreiben oder den Umzug beauftragen, brauchen Sie die schriftliche Zusicherung des Jobcenters. Ohne sie riskieren Sie, auf den Kosten sitzenzubleiben.
Was wird übernommen?
- Transport durch eine Umzugsfirma oder Mietwagen
- Umzugshelfer und Verpackungsmaterial
- ggf. Mietkaution (meist als Darlehen) und Wohnungsbeschaffungskosten
Passende Antragsart