Ratgeber
Mobilitätshilfe für den Umzug wegen Arbeit
Auf einen Blick
Wer für eine Arbeit umzieht, kann bei der Agentur für Arbeit Mobilitätshilfen nach § 44 SGB III erhalten – darunter die Umzugskostenbeihilfe. Die Leistung muss vor dem Umzug beantragt werden und setzt voraus, dass der Pendelweg sonst unzumutbar wäre.
Welche Hilfen gibt es?
- Umzugskostenbeihilfe
- Fahrkostenbeihilfe (Pendeln)
- Trennungskostenbeihilfe (doppelte Haushaltsführung)
- Ausrüstungsbeihilfe
Voraussetzungen
Sie sind arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht und nehmen eine Beschäftigung auf, für die ein Umzug nötig ist. Als unzumutbar gilt oft eine tägliche Pendelzeit über rund 2,5 Stunden.
Erst beantragen, dann umziehen
Wie bei allen Kostenträgern gilt: Die Bewilligung muss vor dem Umzug vorliegen. Wir stimmen den Antrag mit Ihrem Arbeitsvermittler ab und liefern den Kostenvoranschlag.
Wir übernehmen das für Sie: Antrag, Begründung, Kostenvoranschlag und Umzug – kostenlose Erstberatung.
Passende Antragsart