Agentur für Arbeit · § 44 SGB III (Mobilitätshilfen) · Bremen
Lassen Sie in Bremen kostenlos prüfen, ob ein Kostenträger Ihren Umzug übernimmt. Fällt die Prüfung positiv aus, bereiten wir den Antrag (§ 44 SGB III) vor und ziehen Sie um.

In Bremen müssen Sie sich nicht durch Formulare kämpfen: Wir beantragen Ihren Umzug bei Agentur für Arbeit (§ 44 SGB III, Mobilitätshilfen), koordinieren mit die Agentur für Arbeit Bremen und ziehen Sie anschließend um.
Wenn in Bremen ein Umzug ansteht und Agentur für Arbeit als Kostenträger infrage kommt, sind Sie bei uns richtig: Antrag, Kostenvoranschlag und Umzug aus einer Hand.
In Bremen leben etwa 563.290 Menschen – für viele ist ein von der Behörde bezahlter Umzug eine spürbare Entlastung.
Für Ihren Umzug in Bremen ist die Agentur für Arbeit Bremen der richtige Ansprechpartner. Wir übernehmen den Schriftverkehr, die Begründung und die Abstimmung komplett.
Bei Pflege- und Seniorenumzügen in Bremen arbeiten wir besonders behutsam und stimmen uns eng mit Angehörigen und Pflegedienst ab.
→ Alle Details zu: Umzug über die Arbeitsagentur · Anderer Kostenträger in Bremen?
Häufige Fragen
Das prüfen wir für Sie kostenlos. Zuständig ist in Bremen die Agentur für Arbeit Bremen; fällt die Prüfung positiv aus, kümmern wir uns um den Antrag nach § 44 SGB III (Mobilitätshilfen) komplett.
Ja, in Bremen ziehen wir mit eigenem, geschultem Team um – von der Kiste bis zur Möbelmontage.
Nein. Anspruchsprüfung und Antragsvorbereitung sind in Bremen kostenlos – bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, meist vom Träger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.