Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Bremen-Obervieland
Lassen Sie in Bremen-Obervieland kostenlos prüfen, ob ein Kostenträger Ihren Umzug übernimmt. Fällt die Prüfung positiv aus, stellen wir den Antrag (§ 40 SGB XI) und ziehen Sie um.

In Bremen-Obervieland übernimmt Umzugszuschuss Bremen Ihren über Pflegekasse bezuschussten Umzug komplett: Wir prüfen den Anspruch (§ 40 Abs. 4 SGB XI), bereiten Begründung und Kostenvoranschlag auf, stimmen uns mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Bremen-Obervieland ab und führen den Umzug durch. Leistung: bis zu 4.180 €.
In Bremen-Obervieland begleiten wir Ihren Antrag über Pflegekasse von A bis Z. Wir kennen die Anforderungen (§ 40 SGB XI) und stimmen uns für Sie mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Bremen-Obervieland ab.
Bei rund 37.000 Einwohnern in Bremen-Obervieland ist die Nachfrage groß; wir sorgen dafür, dass Ihr Antrag der Prüfung standhält.
Zuständig ist in Bremen-Obervieland Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Bremen-Obervieland. Wir kennen die Anforderungen nach § 40 Abs. 4 SGB XI, bereiten Begründung und Kostenvoranschlag auf und reichen den Antrag in Ihrem Namen ein – damit er auf Anhieb durchgeht.
Die kostenlose Prüfung zeigt in wenigen Minuten, ob sich ein Antrag in Bremen-Obervieland lohnt – so bleibt kein Zuschuss liegen.
→ Alle Details zu: Umzug über die Pflegekasse · Anderer Kostenträger in Bremen-Obervieland?
Häufige Fragen
Das prüfen wir für Sie kostenlos. Zuständig ist in Bremen-Obervieland Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Bremen-Obervieland; fällt die Prüfung positiv aus, übernehmen wir den Antrag nach § 40 Abs. 4 SGB XI komplett.
Ja, in Bremen-Obervieland ziehen wir mit eigenem, geschultem Team um – von der Kiste bis zur Möbelmontage.
Die Prüfung in Bremen-Obervieland ist zu 100 % gratis und unverbindlich. Erst der bewilligte Umzug wird vergütet.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.