Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Ottersberg
Sie wohnen in Ottersberg und ziehen bald um? Wir prüfen kostenlos Ihren Anspruch über Pflegekasse und kümmern uns anschließend um alles – Papierkram und Umzug.

In Ottersberg übernimmt Umzugszuschuss Bremen Ihren über Pflegekasse bezuschussten Umzug komplett: Wir prüfen den Anspruch (§ 40 Abs. 4 SGB XI), bereiten Begründung und Kostenvoranschlag auf, stimmen uns mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Ottersberg ab und führen den Umzug durch. Leistung: bis zu 4.180 €.
Sie möchten in Ottersberg Ihren Umzug über Pflegekasse finanzieren lassen? Wir übernehmen den kompletten Weg – von der Anspruchsprüfung über den Antrag (§ 40 Abs. 4 SGB XI) bis zur Durchführung in Ottersberg.
In Ottersberg leben etwa 13.255 Menschen – für viele ist ein von der Behörde bezahlter Umzug eine spürbare Entlastung.
Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Ottersberg prüft in Ottersberg Ihren Antrag. Damit nichts scheitert, liefern wir eine saubere Begründung nach § 40 Abs. 4 SGB XI und einen nachvollziehbaren Kostenvoranschlag.
Die kostenlose Prüfung zeigt in wenigen Minuten, ob sich ein Antrag in Ottersberg lohnt – so bleibt kein Zuschuss liegen.
→ Alle Details zu: Umzug über die Pflegekasse · Anderer Kostenträger in Ottersberg?
Häufige Fragen
In Ottersberg entscheidet Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Ottersberg. Wir klären Ihren Anspruch gratis und reichen bei positivem Ergebnis einen prüffesten Antrag (§ 40 SGB XI) ein.
Ja. Ottersberg liegt in unserem Einsatzgebiet – zur Bedarfsermittlung kommen wir vorbei oder klären alles telefonisch.
Nein. Anspruchsprüfung und Antragsvorbereitung sind in Ottersberg kostenlos – bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, meist vom Träger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.