Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Bremen-Horn-Lehe
In Bremen-Horn-Lehe klären wir in wenigen Minuten, ob Pflegekasse Ihren Umzug zahlt – danach übernehmen wir Antrag, Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Bremen-Horn-Lehe und die Durchführung.

Ob Antrag oder Umzugstag – in Bremen-Horn-Lehe bekommen Sie beides aus einer Hand. Kostenträger ist Pflegekasse (§ 40 SGB XI, bis zu 4.180 €); die Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Bremen-Horn-Lehe übernehmen wir für Sie.
Sie möchten in Bremen-Horn-Lehe Ihren Umzug über Pflegekasse finanzieren lassen? Wir übernehmen den kompletten Weg – von der Anspruchsprüfung über den Antrag (§ 40 Abs. 4 SGB XI) bis zur Durchführung in Bremen-Horn-Lehe.
Bremen-Horn-Lehe mit seinen rund 27.000 Einwohnern gehört zu den Orten, in denen wir regelmäßig bezuschusste Umzüge begleiten.
Für Ihren Umzug in Bremen-Horn-Lehe ist Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Bremen-Horn-Lehe der richtige Ansprechpartner. Wir übernehmen den Schriftverkehr, die Begründung und die Abstimmung komplett.
In Bremen-Horn-Lehe gilt wie überall: erst die Bewilligung, dann der Umzug. Wer vorher umzieht, zahlt meist selbst – wir bringen die Reihenfolge in Ordnung.
→ Alle Details zu: Umzug über die Pflegekasse · Anderer Kostenträger in Bremen-Horn-Lehe?
Häufige Fragen
In Bremen-Horn-Lehe entscheidet Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Bremen-Horn-Lehe. Wir klären Ihren Anspruch gratis und reichen bei positivem Ergebnis einen prüffesten Antrag (§ 40 SGB XI) ein.
Ja. Bremen-Horn-Lehe liegt in unserem Einsatzgebiet – zur Bedarfsermittlung kommen wir vorbei oder klären alles telefonisch.
Nein. Anspruchsprüfung und Antragsvorbereitung sind in Bremen-Horn-Lehe kostenlos – bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, meist vom Träger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.