Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Bremen-Osterholz
In Bremen-Osterholz klären wir in wenigen Minuten, ob Pflegekasse Ihren Umzug zahlt – danach übernehmen wir Antrag, Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Bremen-Osterholz und die Durchführung.

Für Ihren Umzug in Bremen-Osterholz über Pflegekasse gilt: erst der Antrag (§ 40 Abs. 4 SGB XI), dann der Umzug. Wir erledigen beides – inklusive Kostenvoranschlag und Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Bremen-Osterholz. Umfang: bis zu 4.180 €.
Wenn in Bremen-Osterholz ein Umzug ansteht und Pflegekasse als Kostenträger infrage kommt, sind Sie bei uns richtig: Antrag, Kostenvoranschlag und Umzug aus einer Hand.
In Bremen-Osterholz leben etwa 38.000 Menschen – für viele ist ein von der Behörde bezahlter Umzug eine spürbare Entlastung.
In Bremen-Osterholz stimmen wir uns mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Bremen-Osterholz ab, klären die Voraussetzungen und stellen den Antrag rechtzeitig – immer vor dem Umzug.
Die kostenlose Prüfung zeigt in wenigen Minuten, ob sich ein Antrag in Bremen-Osterholz lohnt – so bleibt kein Zuschuss liegen.
→ Alle Details zu: Umzug über die Pflegekasse · Anderer Kostenträger in Bremen-Osterholz?
Häufige Fragen
Das prüfen wir für Sie kostenlos. Zuständig ist in Bremen-Osterholz Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Bremen-Osterholz; fällt die Prüfung positiv aus, übernehmen wir den Antrag nach § 40 Abs. 4 SGB XI komplett.
Ja. Bremen-Osterholz liegt in unserem Einsatzgebiet – zur Bedarfsermittlung kommen wir vorbei oder klären alles telefonisch.
Die Prüfung in Bremen-Osterholz ist zu 100 % gratis und unverbindlich. Erst der bewilligte Umzug wird vergütet.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.