Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Bremen
In Bremen klären wir in wenigen Minuten, ob Pflegekasse Ihren Umzug zahlt – danach übernehmen wir Antrag, Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Bremen und die Durchführung.

Ob Antrag oder Umzugstag – in Bremen bekommen Sie beides aus einer Hand. Kostenträger ist Pflegekasse (§ 40 SGB XI, bis zu 4.180 €); die Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Bremen übernehmen wir für Sie.
Sie möchten in Bremen Ihren Umzug über Pflegekasse finanzieren lassen? Wir übernehmen den kompletten Weg – von der Anspruchsprüfung über den Antrag (§ 40 Abs. 4 SGB XI) bis zur Durchführung in Bremen.
Bremen mit seinen rund 563.290 Einwohnern gehört zu den Orten, in denen wir regelmäßig bezuschusste Umzüge begleiten.
In Bremen läuft Ihr Antrag über Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Bremen. Wir übersetzen die Vorgaben (§ 40 SGB XI) in einen prüffesten Antrag und behalten die Fristen im Blick.
Ob zentral oder am Stadtrand von Bremen: kurze Wege, auf Wunsch eine Halteverbotszone und ein eingespieltes Team gehören dazu.
→ Alle Details zu: Umzug über die Pflegekasse · Anderer Kostenträger in Bremen?
Häufige Fragen
In Bremen entscheidet Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Bremen. Wir klären Ihren Anspruch gratis und reichen bei positivem Ergebnis einen prüffesten Antrag (§ 40 SGB XI) ein.
Ja. Bremen liegt in unserem Einsatzgebiet – zur Bedarfsermittlung kommen wir vorbei oder klären alles telefonisch.
Die Prüfung in Bremen ist zu 100 % gratis und unverbindlich. Erst der bewilligte Umzug wird vergütet.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.