Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Bremen
Lassen Sie in Bremen kostenlos prüfen, ob ein Kostenträger Ihren Umzug übernimmt. Fällt die Prüfung positiv aus, bereiten wir den Antrag (§ 40 SGB XI) vor und ziehen Sie um.

Für Ihren Umzug in Bremen über Pflegekasse gilt: erst der Antrag (§ 40 Abs. 4 SGB XI), dann der Umzug. Wir erledigen beides – inklusive Kostenvoranschlag und Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Bremen. Umfang: bis zu 4.180 €.
Ein über Pflegekasse bezuschusster Umzug in Bremen ist gut machbar, wenn der Antrag richtig gestellt wird. Wir kümmern uns um Begründung, Kostenvoranschlag und die Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Bremen.
In Bremen leben etwa 563.290 Menschen – für viele ist ein von der Behörde bezahlter Umzug eine spürbare Entlastung.
In Bremen stimmen wir uns mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Bremen ab, klären die Voraussetzungen und bereiten den Antrag rechtzeitig vor – immer vor dem Umzug.
Bei Pflege- und Seniorenumzügen in Bremen arbeiten wir besonders behutsam und stimmen uns eng mit Angehörigen und Pflegedienst ab.
→ Alle Details zu: Umzug über die Pflegekasse · Anderer Kostenträger in Bremen?
Häufige Fragen
Das prüfen wir für Sie kostenlos. Zuständig ist in Bremen Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Bremen; fällt die Prüfung positiv aus, kümmern wir uns um den Antrag nach § 40 Abs. 4 SGB XI komplett.
Ja. Bremen liegt in unserem Einsatzgebiet – zur Bedarfsermittlung kommen wir vorbei oder klären alles telefonisch.
Nein. Anspruchsprüfung und Antragsvorbereitung sind in Bremen kostenlos – bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, meist vom Träger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.