Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Achim
In Achim klären wir in wenigen Minuten, ob Pflegekasse Ihren Umzug zahlt – danach übernehmen wir Antrag, Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Achim und die Durchführung.

In Achim übernimmt Umzugszuschuss Bremen Ihren über Pflegekasse bezuschussten Umzug komplett: Wir prüfen den Anspruch (§ 40 Abs. 4 SGB XI), bereiten Begründung und Kostenvoranschlag auf, stimmen uns mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Achim ab und führen den Umzug durch. Leistung: bis zu 4.180 €.
Sie möchten in Achim Ihren Umzug über Pflegekasse finanzieren lassen? Wir übernehmen den kompletten Weg – von der Anspruchsprüfung über den Antrag (§ 40 Abs. 4 SGB XI) bis zur Durchführung in Achim.
Bei rund 32.913 Einwohnern in Achim ist die Nachfrage groß; wir sorgen dafür, dass Ihr Antrag der Prüfung standhält.
In Achim läuft Ihr Antrag über Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Achim. Wir übersetzen die Vorgaben (§ 40 SGB XI) in einen prüffesten Antrag und behalten die Fristen im Blick.
In Achim gilt wie überall: erst die Bewilligung, dann der Umzug. Wer vorher umzieht, zahlt meist selbst – wir bringen die Reihenfolge in Ordnung.
→ Alle Details zu: Umzug über die Pflegekasse · Anderer Kostenträger in Achim?
Häufige Fragen
In Achim entscheidet Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Achim. Wir klären Ihren Anspruch gratis und reichen bei positivem Ergebnis einen prüffesten Antrag (§ 40 SGB XI) ein.
Ja. Achim liegt in unserem Einsatzgebiet – zur Bedarfsermittlung kommen wir vorbei oder klären alles telefonisch.
Die Prüfung in Achim ist zu 100 % gratis und unverbindlich. Erst der bewilligte Umzug wird vergütet.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.