Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Stuhr
In Stuhr klären wir in wenigen Minuten, ob Pflegekasse Ihren Umzug zahlt – danach übernehmen wir Antrag, Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Stuhr und die Durchführung.

In Stuhr übernimmt Umzugszuschuss Bremen Ihren über Pflegekasse bezuschussten Umzug komplett: Wir prüfen den Anspruch (§ 40 Abs. 4 SGB XI), bereiten Begründung und Kostenvoranschlag auf, stimmen uns mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Stuhr ab und führen den Umzug durch. Leistung: bis zu 4.180 €.
Bezuschusster Umzug in Stuhr über Pflegekasse: Wir prüfen kostenlos Ihren Anspruch, bereiten den Antrag vor und ziehen Sie anschließend zuverlässig um.
Stuhr zählt rund 34.052 Einwohner – entsprechend viele Menschen haben hier Anspruch auf eine Kostenübernahme, ohne es zu wissen.
In Stuhr läuft Ihr Antrag über Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Stuhr. Wir übersetzen die Vorgaben (§ 40 SGB XI) in einen prüffesten Antrag und behalten die Fristen im Blick.
Wir legen den Umzugstermin in Stuhr so, dass die Zusage rechtzeitig vorliegt – ohne doppelte Miete und ohne Stress.
→ Alle Details zu: Umzug über die Pflegekasse · Anderer Kostenträger in Stuhr?
Häufige Fragen
Das prüfen wir für Sie kostenlos. Zuständig ist in Stuhr Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Stuhr; fällt die Prüfung positiv aus, kümmern wir uns um den Antrag nach § 40 Abs. 4 SGB XI komplett.
Ja. Stuhr liegt in unserem Einsatzgebiet – zur Bedarfsermittlung kommen wir vorbei oder klären alles telefonisch.
Die Prüfung in Stuhr ist zu 100 % gratis und unverbindlich. Erst der bewilligte Umzug wird vergütet.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.