Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Bremen-Hemelingen
Lassen Sie in Bremen-Hemelingen kostenlos prüfen, ob ein Kostenträger Ihren Umzug übernimmt. Fällt die Prüfung positiv aus, bereiten wir den Antrag (§ 40 SGB XI) vor und ziehen Sie um.

Für Ihren Umzug in Bremen-Hemelingen über Pflegekasse gilt: erst der Antrag (§ 40 Abs. 4 SGB XI), dann der Umzug. Wir erledigen beides – inklusive Kostenvoranschlag und Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Bremen-Hemelingen. Umfang: bis zu 4.180 €.
Sie möchten in Bremen-Hemelingen Ihren Umzug über Pflegekasse finanzieren lassen? Wir übernehmen den kompletten Weg – von der Anspruchsprüfung über den Antrag (§ 40 Abs. 4 SGB XI) bis zur Durchführung in Bremen-Hemelingen.
Bremen-Hemelingen mit seinen rund 46.000 Einwohnern gehört zu den Orten, in denen wir regelmäßig bezuschusste Umzüge begleiten.
In Bremen-Hemelingen stimmen wir uns mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Bremen-Hemelingen ab, klären die Voraussetzungen und bereiten den Antrag rechtzeitig vor – immer vor dem Umzug.
In Bremen-Hemelingen gilt wie überall: erst die Bewilligung, dann der Umzug. Wer vorher umzieht, zahlt meist selbst – wir bringen die Reihenfolge in Ordnung.
→ Alle Details zu: Umzug über die Pflegekasse · Anderer Kostenträger in Bremen-Hemelingen?
Häufige Fragen
Das prüfen wir für Sie kostenlos. Zuständig ist in Bremen-Hemelingen Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Bremen-Hemelingen; fällt die Prüfung positiv aus, kümmern wir uns um den Antrag nach § 40 Abs. 4 SGB XI komplett.
Ja, in Bremen-Hemelingen ziehen wir mit eigenem, geschultem Team um – von der Kiste bis zur Möbelmontage.
Die Prüfung in Bremen-Hemelingen ist zu 100 % gratis und unverbindlich. Erst der bewilligte Umzug wird vergütet.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.