Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Osterholz-Scharmbeck
Lassen Sie in Osterholz-Scharmbeck kostenlos prüfen, ob ein Kostenträger Ihren Umzug übernimmt. Fällt die Prüfung positiv aus, bereiten wir den Antrag (§ 40 SGB XI) vor und ziehen Sie um.

In Osterholz-Scharmbeck übernimmt Umzugszuschuss Bremen Ihren über Pflegekasse bezuschussten Umzug komplett: Wir prüfen den Anspruch (§ 40 Abs. 4 SGB XI), bereiten Begründung und Kostenvoranschlag auf, stimmen uns mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Osterholz-Scharmbeck ab und führen den Umzug durch. Leistung: bis zu 4.180 €.
In Osterholz-Scharmbeck begleiten wir Ihren Antrag über Pflegekasse von A bis Z. Wir kennen die Anforderungen (§ 40 SGB XI) und stimmen uns für Sie mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Osterholz-Scharmbeck ab.
Osterholz-Scharmbeck mit seinen rund 29.757 Einwohnern gehört zu den Orten, in denen wir regelmäßig bezuschusste Umzüge begleiten.
Für Ihren Umzug in Osterholz-Scharmbeck ist Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Osterholz-Scharmbeck der richtige Ansprechpartner. Wir übernehmen den Schriftverkehr, die Begründung und die Abstimmung komplett.
In Osterholz-Scharmbeck gilt wie überall: erst die Bewilligung, dann der Umzug. Wer vorher umzieht, zahlt meist selbst – wir bringen die Reihenfolge in Ordnung.
→ Alle Details zu: Umzug über die Pflegekasse · Anderer Kostenträger in Osterholz-Scharmbeck?
Häufige Fragen
In Osterholz-Scharmbeck entscheidet Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Osterholz-Scharmbeck. Wir klären Ihren Anspruch gratis und reichen bei positivem Ergebnis einen prüffesten Antrag (§ 40 SGB XI) ein.
Ja. Osterholz-Scharmbeck liegt in unserem Einsatzgebiet – zur Bedarfsermittlung kommen wir vorbei oder klären alles telefonisch.
Die Prüfung in Osterholz-Scharmbeck ist zu 100 % gratis und unverbindlich. Erst der bewilligte Umzug wird vergütet.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.