Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Worpswede
In Worpswede klären wir in wenigen Minuten, ob Pflegekasse Ihren Umzug zahlt – danach übernehmen wir Antrag, Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Worpswede und die Durchführung.

Für Ihren Umzug in Worpswede über Pflegekasse gilt: erst der Antrag (§ 40 Abs. 4 SGB XI), dann der Umzug. Wir erledigen beides – inklusive Kostenvoranschlag und Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Worpswede. Umfang: bis zu 4.180 €.
Wenn in Worpswede ein Umzug ansteht und Pflegekasse als Kostenträger infrage kommt, sind Sie bei uns richtig: Antrag, Kostenvoranschlag und Umzug aus einer Hand.
Bei rund 9.237 Einwohnern in Worpswede ist die Nachfrage groß; wir sorgen dafür, dass Ihr Antrag der Prüfung standhält.
Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Worpswede prüft in Worpswede Ihren Antrag. Damit nichts scheitert, liefern wir eine saubere Begründung nach § 40 Abs. 4 SGB XI und einen nachvollziehbaren Kostenvoranschlag.
Wir legen den Umzugstermin in Worpswede so, dass die Zusage rechtzeitig vorliegt – ohne doppelte Miete und ohne Stress.
→ Alle Details zu: Umzug über die Pflegekasse · Anderer Kostenträger in Worpswede?
Häufige Fragen
Das prüfen wir für Sie kostenlos. Zuständig ist in Worpswede Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Worpswede; fällt die Prüfung positiv aus, übernehmen wir den Antrag nach § 40 Abs. 4 SGB XI komplett.
Ja. Worpswede liegt in unserem Einsatzgebiet – zur Bedarfsermittlung kommen wir vorbei oder klären alles telefonisch.
Die Prüfung in Worpswede ist zu 100 % gratis und unverbindlich. Erst der bewilligte Umzug wird vergütet.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.