Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Wildeshausen
Sie wohnen in Wildeshausen und ziehen bald um? Wir prüfen kostenlos Ihren Anspruch über Pflegekasse und kümmern uns anschließend um alles – Papierkram und Umzug.

Für Ihren Umzug in Wildeshausen über Pflegekasse gilt: erst der Antrag (§ 40 Abs. 4 SGB XI), dann der Umzug. Wir erledigen beides – inklusive Kostenvoranschlag und Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Wildeshausen. Umfang: bis zu 4.180 €.
Sie möchten in Wildeshausen Ihren Umzug über Pflegekasse finanzieren lassen? Wir übernehmen den kompletten Weg – von der Anspruchsprüfung über den Antrag (§ 40 Abs. 4 SGB XI) bis zur Durchführung in Wildeshausen.
Wildeshausen zählt rund 19.388 Einwohner – entsprechend viele Menschen haben hier Anspruch auf eine Kostenübernahme, ohne es zu wissen.
In Wildeshausen stimmen wir uns mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Wildeshausen ab, klären die Voraussetzungen und stellen den Antrag rechtzeitig – immer vor dem Umzug.
Bei Pflege- und Seniorenumzügen in Wildeshausen arbeiten wir besonders behutsam und stimmen uns eng mit Angehörigen und Pflegedienst ab.
→ Alle Details zu: Umzug über die Pflegekasse · Anderer Kostenträger in Wildeshausen?
Häufige Fragen
Das prüfen wir für Sie kostenlos. Zuständig ist in Wildeshausen Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Wildeshausen; fällt die Prüfung positiv aus, übernehmen wir den Antrag nach § 40 Abs. 4 SGB XI komplett.
Ja. Wildeshausen liegt in unserem Einsatzgebiet – zur Bedarfsermittlung kommen wir vorbei oder klären alles telefonisch.
Nein. Anspruchsprüfung und Antragsvorbereitung sind in Wildeshausen kostenlos – bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, meist vom Träger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.