Aus der Region Bremen: 206 km von Neuhof nach St. Wendel. Wir sichern Ihren Anspruch (Pflegekasse § 40 oder Jobcenter) und erstellen den prüffähigen Kostenvoranschlag – persönlich und ortskundig.
Kostenvoranschlag anfordernDirekt erreichbar: Telefon 0421 83066208 · WhatsApp 01590 1391315
Ist Ihr Umzug von Neuhof nach St. Wendel pflegebedingt (barrierefreie/pflegegerechte Wohnung), zahlt die Pflegekasse als „wohnumfeldverbessernde Massnahme“ nach § 40 Abs. 4 SGB XI bis zu 4.180 € je Person. Die Pflegekasse ist bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt.
Ein Umzug ist in der Regel keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkasse. Bei medizinischer Notwendigkeit pruefen wir mit Ihnen den richtigen Traeger – meist die Pflegekasse (§ 40 SGB XI), das Sozialamt oder die Eingliederungshilfe – und leiten den Antrag weiter.
Je nach Situation: Pflegekasse (bis 4.180 €/Person, § 40 SGB XI), Jobcenter (bei Buergergeld, § 22 SGB II) oder Arbeitsagentur. Wir pruefen den richtigen Traeger kostenlos.
Bis 4.180 € je pflegebeduerftiger Person; leben zwei Anspruchsberechtigte zusammen, bis 8.360 €.
Ja. Zusicherung (Jobcenter) bzw. Bewilligung (Pflegekasse) muessen vor dem Umzug vorliegen.
↻ Umzug St. Wendel → Neuhof (Rueckrichtung)
Umzuege aus der Umgebung von Neuhof nach St. Wendel:
Flieden → St. Wendel (5 km) · Eichenzell → St. Wendel (7 km) · Fulda → St. Wendel (12 km) · Künzell → St. Wendel (12 km)
Umzuege von Neuhof in die Umgebung von St. Wendel:
Neuhof → Sankt Wendel (0 km) · Neuhof → Ottweiler (7 km) · Neuhof → Namborn (7 km) · Neuhof → Oberthal (8 km)
Wir erstellen Ihren prueffaehigen Kostenvoranschlag fuer den Antrag – kostenlos & unverbindlich.
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