Aus der Region Bremen: 302 km von Neukirchen nach Aschheim. Wir sichern Ihren Anspruch (Pflegekasse § 40 oder Jobcenter) und erstellen den prüffähigen Kostenvoranschlag – persönlich und ortskundig.
Kostenvoranschlag anfordernDirekt erreichbar: Telefon 0421 83066208 · WhatsApp 01590 1391315
Ist Ihr Umzug von Neukirchen nach Aschheim pflegebedingt (barrierefreie/pflegegerechte Wohnung), zahlt die Pflegekasse als „wohnumfeldverbessernde Massnahme“ nach § 40 Abs. 4 SGB XI bis zu 4.180 € je Person. Die Pflegekasse ist bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt.
Ein Umzug ist in der Regel keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkasse. Bei medizinischer Notwendigkeit prüfen wir mit Ihnen den richtigen Träger – meist die Pflegekasse (§ 40 SGB XI), das Sozialamt oder die Eingliederungshilfe – und leiten den Antrag weiter.
Je nach Situation: Pflegekasse (bis 4.180 €/Person, § 40 SGB XI), Jobcenter (bei Bürgergeld, § 22 SGB II) oder Arbeitsagentur. Wir prüfen den richtigen Träger kostenlos.
Bis 4.180 € je pflegebedürftiger Person; leben zwei Anspruchsberechtigte zusammen, bis 8.360 €.
Ja. Zusicherung (Jobcenter) bzw. Bewilligung (Pflegekasse) müssen vor dem Umzug vorliegen.
↻ Umzug Aschheim → Neukirchen (Rückrichtung)
Umzüge aus der Umgebung von Neukirchen nach Aschheim:
Jahnsdorf → Aschheim (4 km) · Burkhardtsdorf → Aschheim (6 km) · Chemnitz → Aschheim (7 km) · Chemnitz → Aschheim (8 km)
Umzüge von Neukirchen in die Umgebung von Aschheim:
Neukirchen → Feldkirchen (3 km) · Neukirchen → Unterföhring (6 km) · Neukirchen → Haar (7 km) · Neukirchen → Ismaning (7 km)
Wir erstellen Ihren prüffähigen Kostenvoranschlag für den Antrag – kostenlos & unverbindlich.
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