Aus der Region Bremen: 299 km von Neustadt an der Orla nach Taufkirchen. Wir sichern Ihren Anspruch (Pflegekasse § 40 oder Jobcenter) und erstellen den prüffähigen Kostenvoranschlag – persönlich und ortskundig.
Kostenvoranschlag anfordernDirekt erreichbar: Telefon 0421 83066208 · WhatsApp 01590 1391315
Ist Ihr Umzug von Neustadt an der Orla nach Taufkirchen pflegebedingt (barrierefreie/pflegegerechte Wohnung), zahlt die Pflegekasse als „wohnumfeldverbessernde Massnahme“ nach § 40 Abs. 4 SGB XI bis zu 4.180 € je Person. Die Pflegekasse ist bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt.
Ein Umzug ist in der Regel keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkasse. Bei medizinischer Notwendigkeit prüfen wir mit Ihnen den richtigen Träger – meist die Pflegekasse (§ 40 SGB XI), das Sozialamt oder die Eingliederungshilfe – und leiten den Antrag weiter.
Je nach Situation: Pflegekasse (bis 4.180 €/Person, § 40 SGB XI), Jobcenter (bei Bürgergeld, § 22 SGB II) oder Arbeitsagentur. Wir prüfen den richtigen Träger kostenlos.
Bis 4.180 € je pflegebedürftiger Person; leben zwei Anspruchsberechtigte zusammen, bis 8.360 €.
Ja. Zusicherung (Jobcenter) bzw. Bewilligung (Pflegekasse) müssen vor dem Umzug vorliegen.
↻ Umzug Taufkirchen → Neustadt an der Orla (Rückrichtung)
Umzüge aus der Umgebung von Neustadt an der Orla nach Taufkirchen:
Pößneck → Taufkirchen (12 km) · Stadtroda → Taufkirchen (13 km) · Kahla → Taufkirchen (14 km) · Schleiz → Taufkirchen (18 km)
Umzüge von Neustadt an der Orla in die Umgebung von Taufkirchen:
Neustadt an der Orla → Unterhaching (2 km) · Neustadt an der Orla → Oberhaching (3 km) · Neustadt an der Orla → Ottobrunn bei München (4 km) · Neustadt an der Orla → Neubiberg (4 km)
Wir erstellen Ihren prüffähigen Kostenvoranschlag für den Antrag – kostenlos & unverbindlich.
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