Aus der Region Bremen: 128 km von Rielasingen-Worblingen nach Weinstadt. Wir sichern Ihren Anspruch (Pflegekasse § 40 oder Jobcenter) und erstellen den prüffähigen Kostenvoranschlag – persönlich und ortskundig.
Kostenvoranschlag anfordernDirekt erreichbar: Telefon 0421 83066208 · WhatsApp 01590 1391315
Ist Ihr Umzug von Rielasingen-Worblingen nach Weinstadt pflegebedingt (barrierefreie/pflegegerechte Wohnung), zahlt die Pflegekasse als „wohnumfeldverbessernde Massnahme“ nach § 40 Abs. 4 SGB XI bis zu 4.180 € je Person. Die Pflegekasse ist bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt.
Ein Umzug ist in der Regel keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkasse. Bei medizinischer Notwendigkeit prüfen wir mit Ihnen den richtigen Träger – meist die Pflegekasse (§ 40 SGB XI), das Sozialamt oder die Eingliederungshilfe – und leiten den Antrag weiter.
Je nach Situation: Pflegekasse (bis 4.180 €/Person, § 40 SGB XI), Jobcenter (bei Bürgergeld, § 22 SGB II) oder Arbeitsagentur. Wir prüfen den richtigen Träger kostenlos.
Bis 4.180 € je pflegebedürftiger Person; leben zwei Anspruchsberechtigte zusammen, bis 8.360 €.
Ja. Zusicherung (Jobcenter) bzw. Bewilligung (Pflegekasse) müssen vor dem Umzug vorliegen.
↻ Umzug Weinstadt → Rielasingen-Worblingen (Rückrichtung)
Umzüge aus der Umgebung von Rielasingen-Worblingen nach Weinstadt:
Singen (Hohentwiel) → Weinstadt (3 km) · Singen → Weinstadt (3 km) · Gottmadingen → Weinstadt (5 km) · Hilzingen → Weinstadt (6 km)
Umzüge von Rielasingen-Worblingen in die Umgebung von Weinstadt:
Rielasingen-Worblingen → Weinstadt-Endersbach (2 km) · Rielasingen-Worblingen → Korb (3 km) · Rielasingen-Worblingen → Waiblingen (5 km) · Rielasingen-Worblingen → Winnenden (6 km)
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