Aus der Region Bremen: 277 km von Seeheim-Jugenheim nach Neuried. Wir sichern Ihren Anspruch (Pflegekasse § 40 oder Jobcenter) und erstellen den prüffähigen Kostenvoranschlag – persönlich und ortskundig.
Kostenvoranschlag anfordernDirekt erreichbar: Telefon 0421 83066208 · WhatsApp 01590 1391315
Ist Ihr Umzug von Seeheim-Jugenheim nach Neuried pflegebedingt (barrierefreie/pflegegerechte Wohnung), zahlt die Pflegekasse als „wohnumfeldverbessernde Massnahme“ nach § 40 Abs. 4 SGB XI bis zu 4.180 € je Person. Die Pflegekasse ist bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt.
Ein Umzug ist in der Regel keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkasse. Bei medizinischer Notwendigkeit prüfen wir mit Ihnen den richtigen Träger – meist die Pflegekasse (§ 40 SGB XI), das Sozialamt oder die Eingliederungshilfe – und leiten den Antrag weiter.
Je nach Situation: Pflegekasse (bis 4.180 €/Person, § 40 SGB XI), Jobcenter (bei Bürgergeld, § 22 SGB II) oder Arbeitsagentur. Wir prüfen den richtigen Träger kostenlos.
Bis 4.180 € je pflegebedürftiger Person; leben zwei Anspruchsberechtigte zusammen, bis 8.360 €.
Ja. Zusicherung (Jobcenter) bzw. Bewilligung (Pflegekasse) müssen vor dem Umzug vorliegen.
↻ Umzug Neuried → Seeheim-Jugenheim (Rückrichtung)
Umzüge aus der Umgebung von Seeheim-Jugenheim nach Neuried:
Bickenbach → Neuried (3 km) · Alsbach-Hähnlein → Neuried (5 km) · Zwingenberg → Neuried (5 km) · Pfungstadt → Neuried (6 km)
Umzüge von Seeheim-Jugenheim in die Umgebung von Neuried:
Seeheim-Jugenheim → Planegg (3 km) · Seeheim-Jugenheim → Gräfelfing (4 km) · Seeheim-Jugenheim → Pullach im Isartal (5 km) · Seeheim-Jugenheim → Krailling (5 km)
Wir erstellen Ihren prüffähigen Kostenvoranschlag für den Antrag – kostenlos & unverbindlich.
Kostenvoranschlag anfordernDirekt erreichbar: Telefon 0421 83066208 · WhatsApp 01590 1391315