Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Bassum
Lassen Sie in Bassum kostenlos prüfen, ob ein Kostenträger Ihren Umzug übernimmt. Fällt die Prüfung positiv aus, bereiten wir den Antrag (§ 40 SGB XI) vor und ziehen Sie um.

Für Ihren Umzug in Bassum über Pflegekasse gilt: erst der Antrag (§ 40 Abs. 4 SGB XI), dann der Umzug. Wir erledigen beides – inklusive Kostenvoranschlag und Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Bassum. Umfang: bis zu 4.180 €.
Bezuschusster Umzug in Bassum über Pflegekasse: Wir prüfen kostenlos Ihren Anspruch, bereiten den Antrag vor und ziehen Sie anschließend zuverlässig um.
Bassum zählt rund 16.617 Einwohner – entsprechend viele Menschen haben hier Anspruch auf eine Kostenübernahme, ohne es zu wissen.
Zuständig ist in Bassum Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Bassum. Wir kennen die Anforderungen nach § 40 Abs. 4 SGB XI, bereiten Begründung und Kostenvoranschlag auf und bereiten den Antrag vor – damit er auf Anhieb durchgeht.
Wir legen den Umzugstermin in Bassum so, dass die Zusage rechtzeitig vorliegt – ohne doppelte Miete und ohne Stress.
→ Alle Details zu: Umzug bei Pflegegrad · Anderer Kostenträger in Bassum?
Häufige Fragen
Ob Pflegekasse zahlt, hängt von Ihrer Situation ab – die kostenlose Prüfung schafft in Bassum schnell Klarheit, den Antrag (§ 40 Abs. 4 SGB XI) übernehmen wir.
Ja. Bassum liegt in unserem Einsatzgebiet – zur Bedarfsermittlung kommen wir vorbei oder klären alles telefonisch.
Nein. Anspruchsprüfung und Antragsvorbereitung sind in Bassum kostenlos – bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, meist vom Träger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.