Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Bremen-Blumenthal
Lassen Sie in Bremen-Blumenthal kostenlos prüfen, ob ein Kostenträger Ihren Umzug übernimmt. Fällt die Prüfung positiv aus, bereiten wir den Antrag (§ 40 SGB XI) vor und ziehen Sie um.

In Bremen-Blumenthal müssen Sie sich nicht durch Formulare kämpfen: Wir beantragen Ihren Umzug bei Pflegekasse (§ 40 SGB XI, bis zu 4.180 €), koordinieren mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Bremen-Blumenthal und ziehen Sie anschließend um.
Sie möchten in Bremen-Blumenthal Ihren Umzug über Pflegekasse finanzieren lassen? Wir übernehmen den kompletten Weg – von der Anspruchsprüfung über den Antrag (§ 40 Abs. 4 SGB XI) bis zur Durchführung in Bremen-Blumenthal.
Bremen-Blumenthal mit seinen rund 32.000 Einwohnern gehört zu den Orten, in denen wir regelmäßig bezuschusste Umzüge begleiten.
In Bremen-Blumenthal läuft Ihr Antrag über Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Bremen-Blumenthal. Wir übersetzen die Vorgaben (§ 40 SGB XI) in einen prüffesten Antrag und behalten die Fristen im Blick.
In Bremen-Blumenthal gilt wie überall: erst die Bewilligung, dann der Umzug. Wer vorher umzieht, zahlt meist selbst – wir bringen die Reihenfolge in Ordnung.
→ Alle Details zu: Umzug bei Pflegegrad · Anderer Kostenträger in Bremen-Blumenthal?
Häufige Fragen
Das prüfen wir für Sie kostenlos. Zuständig ist in Bremen-Blumenthal Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Bremen-Blumenthal; fällt die Prüfung positiv aus, kümmern wir uns um den Antrag nach § 40 Abs. 4 SGB XI komplett.
Ja. Bremen-Blumenthal liegt in unserem Einsatzgebiet – zur Bedarfsermittlung kommen wir vorbei oder klären alles telefonisch.
Nein. Anspruchsprüfung und Antragsvorbereitung sind in Bremen-Blumenthal kostenlos – bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, meist vom Träger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.