Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Bremen-Gröpelingen
Lassen Sie in Bremen-Gröpelingen kostenlos prüfen, ob ein Kostenträger Ihren Umzug übernimmt. Fällt die Prüfung positiv aus, stellen wir den Antrag (§ 40 SGB XI) und ziehen Sie um.

Ob Antrag oder Umzugstag – in Bremen-Gröpelingen bekommen Sie beides aus einer Hand. Kostenträger ist Pflegekasse (§ 40 SGB XI, bis zu 4.180 €); die Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Bremen-Gröpelingen übernehmen wir für Sie.
Bezuschusster Umzug in Bremen-Gröpelingen über Pflegekasse: Wir prüfen kostenlos Ihren Anspruch, stellen den Antrag und ziehen Sie anschließend zuverlässig um.
Bremen-Gröpelingen zählt rund 37.000 Einwohner – entsprechend viele Menschen haben hier Anspruch auf eine Kostenübernahme, ohne es zu wissen.
In Bremen-Gröpelingen stimmen wir uns mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Bremen-Gröpelingen ab, klären die Voraussetzungen und stellen den Antrag rechtzeitig – immer vor dem Umzug.
Ob zentral oder am Stadtrand von Bremen-Gröpelingen: kurze Wege, auf Wunsch eine Halteverbotszone und ein eingespieltes Team gehören dazu.
→ Alle Details zu: Umzug bei Pflegegrad · Anderer Kostenträger in Bremen-Gröpelingen?
Häufige Fragen
Das prüfen wir für Sie kostenlos. Zuständig ist in Bremen-Gröpelingen Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Bremen-Gröpelingen; fällt die Prüfung positiv aus, übernehmen wir den Antrag nach § 40 Abs. 4 SGB XI komplett.
Ja, in Bremen-Gröpelingen ziehen wir mit eigenem, geschultem Team um – von der Kiste bis zur Möbelmontage.
Die Prüfung in Bremen-Gröpelingen ist zu 100 % gratis und unverbindlich. Erst der bewilligte Umzug wird vergütet.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.