Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Bremen-Östliche Vorstadt
Lassen Sie in Bremen-Östliche Vorstadt kostenlos prüfen, ob ein Kostenträger Ihren Umzug übernimmt. Fällt die Prüfung positiv aus, stellen wir den Antrag (§ 40 SGB XI) und ziehen Sie um.

In Bremen-Östliche Vorstadt müssen Sie sich nicht durch Formulare kämpfen: Wir beantragen Ihren Umzug bei Pflegekasse (§ 40 SGB XI, bis zu 4.180 €), koordinieren mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Bremen-Östliche Vorstadt und ziehen Sie anschließend um.
Wenn in Bremen-Östliche Vorstadt ein Umzug ansteht und Pflegekasse als Kostenträger infrage kommt, sind Sie bei uns richtig: Antrag, Kostenvoranschlag und Umzug aus einer Hand.
Bremen-Östliche Vorstadt zählt rund 34.000 Einwohner – entsprechend viele Menschen haben hier Anspruch auf eine Kostenübernahme, ohne es zu wissen.
Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Bremen-Östliche Vorstadt prüft in Bremen-Östliche Vorstadt Ihren Antrag. Damit nichts scheitert, liefern wir eine saubere Begründung nach § 40 Abs. 4 SGB XI und einen nachvollziehbaren Kostenvoranschlag.
Die kostenlose Prüfung zeigt in wenigen Minuten, ob sich ein Antrag in Bremen-Östliche Vorstadt lohnt – so bleibt kein Zuschuss liegen.
→ Alle Details zu: Umzug bei Pflegegrad · Anderer Kostenträger in Bremen-Östliche Vorstadt?
Häufige Fragen
Das prüfen wir für Sie kostenlos. Zuständig ist in Bremen-Östliche Vorstadt Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Bremen-Östliche Vorstadt; fällt die Prüfung positiv aus, übernehmen wir den Antrag nach § 40 Abs. 4 SGB XI komplett.
Ja. Bremen-Östliche Vorstadt liegt in unserem Einsatzgebiet – zur Bedarfsermittlung kommen wir vorbei oder klären alles telefonisch.
Die Prüfung in Bremen-Östliche Vorstadt ist zu 100 % gratis und unverbindlich. Erst der bewilligte Umzug wird vergütet.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.