Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Bremen-Osterholz
In Bremen-Osterholz klären wir in wenigen Minuten, ob Pflegekasse Ihren Umzug zahlt – danach übernehmen wir Antrag, Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Bremen-Osterholz und die Durchführung.

Ob Antrag oder Umzugstag – in Bremen-Osterholz bekommen Sie beides aus einer Hand. Kostenträger ist Pflegekasse (§ 40 SGB XI, bis zu 4.180 €); die Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Bremen-Osterholz übernehmen wir für Sie.
Viele Menschen in Bremen-Osterholz wissen nicht, dass Pflegekasse ihren Umzug übernehmen kann. Wir klären das – und nehmen Ihnen den ganzen Behördenweg ab.
Bei rund 38.000 Einwohnern in Bremen-Osterholz ist die Nachfrage groß; wir sorgen dafür, dass Ihr Antrag der Prüfung standhält.
Zuständig ist in Bremen-Osterholz Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Bremen-Osterholz. Wir kennen die Anforderungen nach § 40 Abs. 4 SGB XI, bereiten Begründung und Kostenvoranschlag auf und reichen den Antrag in Ihrem Namen ein – damit er auf Anhieb durchgeht.
Wir legen den Umzugstermin in Bremen-Osterholz so, dass die Zusage rechtzeitig vorliegt – ohne doppelte Miete und ohne Stress.
→ Alle Details zu: Umzug bei Pflegegrad · Anderer Kostenträger in Bremen-Osterholz?
Häufige Fragen
Das prüfen wir für Sie kostenlos. Zuständig ist in Bremen-Osterholz Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Bremen-Osterholz; fällt die Prüfung positiv aus, übernehmen wir den Antrag nach § 40 Abs. 4 SGB XI komplett.
Ja. Bremen-Osterholz liegt in unserem Einsatzgebiet – zur Bedarfsermittlung kommen wir vorbei oder klären alles telefonisch.
Nein. Anspruchsprüfung und Antragsvorbereitung sind in Bremen-Osterholz kostenlos – bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, meist vom Träger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.