Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Bremen-Vahr
Lassen Sie in Bremen-Vahr kostenlos prüfen, ob ein Kostenträger Ihren Umzug übernimmt. Fällt die Prüfung positiv aus, bereiten wir den Antrag (§ 40 SGB XI) vor und ziehen Sie um.

Pflegekasse, § 40 SGB XI, bis zu 4.180 € – und mittendrin Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Bremen-Vahr: In Bremen-Vahr wickeln wir den gesamten Ablauf für Sie ab, von der ersten Beratung bis zur besenreinen Übergabe.
Bezuschusster Umzug in Bremen-Vahr über Pflegekasse: Wir prüfen kostenlos Ihren Anspruch, bereiten den Antrag vor und ziehen Sie anschließend zuverlässig um.
Bremen-Vahr mit seinen rund 26.000 Einwohnern gehört zu den Orten, in denen wir regelmäßig bezuschusste Umzüge begleiten.
Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Bremen-Vahr prüft in Bremen-Vahr Ihren Antrag. Damit nichts scheitert, liefern wir eine saubere Begründung nach § 40 Abs. 4 SGB XI und einen nachvollziehbaren Kostenvoranschlag.
Bei Pflege- und Seniorenumzügen in Bremen-Vahr arbeiten wir besonders behutsam und stimmen uns eng mit Angehörigen und Pflegedienst ab.
→ Alle Details zu: Umzug bei Pflegegrad · Anderer Kostenträger in Bremen-Vahr?
Häufige Fragen
Das prüfen wir für Sie kostenlos. Zuständig ist in Bremen-Vahr Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Bremen-Vahr; fällt die Prüfung positiv aus, kümmern wir uns um den Antrag nach § 40 Abs. 4 SGB XI komplett.
Ja. Bremen-Vahr liegt in unserem Einsatzgebiet – zur Bedarfsermittlung kommen wir vorbei oder klären alles telefonisch.
Die Prüfung in Bremen-Vahr ist zu 100 % gratis und unverbindlich. Erst der bewilligte Umzug wird vergütet.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.