Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Delmenhorst
Lassen Sie in Delmenhorst kostenlos prüfen, ob ein Kostenträger Ihren Umzug übernimmt. Fällt die Prüfung positiv aus, bereiten wir den Antrag (§ 40 SGB XI) vor und ziehen Sie um.

In Delmenhorst übernimmt Umzugszuschuss Bremen Ihren über Pflegekasse bezuschussten Umzug komplett: Wir prüfen den Anspruch (§ 40 Abs. 4 SGB XI), bereiten Begründung und Kostenvoranschlag auf, stimmen uns mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Delmenhorst ab und führen den Umzug durch. Leistung: bis zu 4.180 €.
Sie möchten in Delmenhorst Ihren Umzug über Pflegekasse finanzieren lassen? Wir übernehmen den kompletten Weg – von der Anspruchsprüfung über den Antrag (§ 40 Abs. 4 SGB XI) bis zur Durchführung in Delmenhorst.
In Delmenhorst leben etwa 82.496 Menschen – für viele ist ein von der Behörde bezahlter Umzug eine spürbare Entlastung.
Für Ihren Umzug in Delmenhorst ist Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Delmenhorst der richtige Ansprechpartner. Wir übernehmen den Schriftverkehr, die Begründung und die Abstimmung komplett.
In Delmenhorst gilt wie überall: erst die Bewilligung, dann der Umzug. Wer vorher umzieht, zahlt meist selbst – wir bringen die Reihenfolge in Ordnung.
→ Alle Details zu: Umzug bei Pflegegrad · Anderer Kostenträger in Delmenhorst?
Häufige Fragen
Das prüfen wir für Sie kostenlos. Zuständig ist in Delmenhorst Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Delmenhorst; fällt die Prüfung positiv aus, kümmern wir uns um den Antrag nach § 40 Abs. 4 SGB XI komplett.
Ja, in Delmenhorst ziehen wir mit eigenem, geschultem Team um – von der Kiste bis zur Möbelmontage.
Nein. Anspruchsprüfung und Antragsvorbereitung sind in Delmenhorst kostenlos – bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, meist vom Träger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.