Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Ganderkesee
Lassen Sie in Ganderkesee kostenlos prüfen, ob ein Kostenträger Ihren Umzug übernimmt. Fällt die Prüfung positiv aus, bereiten wir den Antrag (§ 40 SGB XI) vor und ziehen Sie um.

Ob Antrag oder Umzugstag – in Ganderkesee bekommen Sie beides aus einer Hand. Kostenträger ist Pflegekasse (§ 40 SGB XI, bis zu 4.180 €); die Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Ganderkesee übernehmen wir für Sie.
Viele Menschen in Ganderkesee wissen nicht, dass Pflegekasse ihren Umzug übernehmen kann. Wir klären das – und nehmen Ihnen den ganzen Behördenweg ab.
Ganderkesee zählt rund 31.564 Einwohner – entsprechend viele Menschen haben hier Anspruch auf eine Kostenübernahme, ohne es zu wissen.
Für Ihren Umzug in Ganderkesee ist Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Ganderkesee der richtige Ansprechpartner. Wir übernehmen den Schriftverkehr, die Begründung und die Abstimmung komplett.
Bei Pflege- und Seniorenumzügen in Ganderkesee arbeiten wir besonders behutsam und stimmen uns eng mit Angehörigen und Pflegedienst ab.
→ Alle Details zu: Umzug bei Pflegegrad · Anderer Kostenträger in Ganderkesee?
Häufige Fragen
Das prüfen wir für Sie kostenlos. Zuständig ist in Ganderkesee Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Ganderkesee; fällt die Prüfung positiv aus, kümmern wir uns um den Antrag nach § 40 Abs. 4 SGB XI komplett.
Ja. Ganderkesee liegt in unserem Einsatzgebiet – zur Bedarfsermittlung kommen wir vorbei oder klären alles telefonisch.
Die Prüfung in Ganderkesee ist zu 100 % gratis und unverbindlich. Erst der bewilligte Umzug wird vergütet.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.