Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Ottersberg
In Ottersberg klären wir in wenigen Minuten, ob Pflegekasse Ihren Umzug zahlt – danach übernehmen wir Antrag, Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Ottersberg und die Durchführung.

Ob Antrag oder Umzugstag – in Ottersberg bekommen Sie beides aus einer Hand. Kostenträger ist Pflegekasse (§ 40 SGB XI, bis zu 4.180 €); die Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Ottersberg übernehmen wir für Sie.
Viele Menschen in Ottersberg wissen nicht, dass Pflegekasse ihren Umzug übernehmen kann. Wir klären das – und nehmen Ihnen den ganzen Behördenweg ab.
Bei rund 13.255 Einwohnern in Ottersberg ist die Nachfrage groß; wir sorgen dafür, dass Ihr Antrag der Prüfung standhält.
In Ottersberg stimmen wir uns mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Ottersberg ab, klären die Voraussetzungen und bereiten den Antrag rechtzeitig vor – immer vor dem Umzug.
In Ottersberg gilt wie überall: erst die Bewilligung, dann der Umzug. Wer vorher umzieht, zahlt meist selbst – wir bringen die Reihenfolge in Ordnung.
→ Alle Details zu: Umzug bei Pflegegrad · Anderer Kostenträger in Ottersberg?
Häufige Fragen
In Ottersberg entscheidet Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Ottersberg. Wir klären Ihren Anspruch gratis und reichen bei positivem Ergebnis einen prüffesten Antrag (§ 40 SGB XI) ein.
Ja, in Ottersberg ziehen wir mit eigenem, geschultem Team um – von der Kiste bis zur Möbelmontage.
Die Prüfung in Ottersberg ist zu 100 % gratis und unverbindlich. Erst der bewilligte Umzug wird vergütet.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.