Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Ottersberg
Sie wohnen in Ottersberg und ziehen bald um? Wir prüfen kostenlos Ihren Anspruch über Pflegekasse und kümmern uns anschließend um alles – Papierkram und Umzug.

Pflegekasse, § 40 SGB XI, bis zu 4.180 € – und mittendrin Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Ottersberg: In Ottersberg wickeln wir den gesamten Ablauf für Sie ab, von der ersten Beratung bis zur besenreinen Übergabe.
Viele Menschen in Ottersberg wissen nicht, dass Pflegekasse ihren Umzug übernehmen kann. Wir klären das – und nehmen Ihnen den ganzen Behördenweg ab.
Ottersberg mit seinen rund 13.255 Einwohnern gehört zu den Orten, in denen wir regelmäßig bezuschusste Umzüge begleiten.
Zuständig ist in Ottersberg Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Ottersberg. Wir kennen die Anforderungen nach § 40 Abs. 4 SGB XI, bereiten Begründung und Kostenvoranschlag auf und reichen den Antrag in Ihrem Namen ein – damit er auf Anhieb durchgeht.
In Ottersberg gilt wie überall: erst die Bewilligung, dann der Umzug. Wer vorher umzieht, zahlt meist selbst – wir bringen die Reihenfolge in Ordnung.
→ Alle Details zu: Umzug bei Pflegegrad · Anderer Kostenträger in Ottersberg?
Häufige Fragen
Das prüfen wir für Sie kostenlos. Zuständig ist in Ottersberg Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Ottersberg; fällt die Prüfung positiv aus, übernehmen wir den Antrag nach § 40 Abs. 4 SGB XI komplett.
Ja, in Ottersberg ziehen wir mit eigenem, geschultem Team um – von der Kiste bis zur Möbelmontage.
Die Prüfung in Ottersberg ist zu 100 % gratis und unverbindlich. Erst der bewilligte Umzug wird vergütet.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.