Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Ritterhude
Sie wohnen in Ritterhude und ziehen bald um? Wir prüfen kostenlos Ihren Anspruch über Pflegekasse und kümmern uns anschließend um alles – Papierkram und Umzug.

Ob Antrag oder Umzugstag – in Ritterhude bekommen Sie beides aus einer Hand. Kostenträger ist Pflegekasse (§ 40 SGB XI, bis zu 4.180 €); die Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Ritterhude übernehmen wir für Sie.
Viele Menschen in Ritterhude wissen nicht, dass Pflegekasse ihren Umzug übernehmen kann. Wir klären das – und nehmen Ihnen den ganzen Behördenweg ab.
Ritterhude mit seinen rund 14.819 Einwohnern gehört zu den Orten, in denen wir regelmäßig bezuschusste Umzüge begleiten.
In Ritterhude stimmen wir uns mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Ritterhude ab, klären die Voraussetzungen und bereiten den Antrag rechtzeitig vor – immer vor dem Umzug.
Bei Pflege- und Seniorenumzügen in Ritterhude arbeiten wir besonders behutsam und stimmen uns eng mit Angehörigen und Pflegedienst ab.
→ Alle Details zu: Umzug bei Pflegegrad · Anderer Kostenträger in Ritterhude?
Häufige Fragen
Das prüfen wir für Sie kostenlos. Zuständig ist in Ritterhude Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Ritterhude; fällt die Prüfung positiv aus, kümmern wir uns um den Antrag nach § 40 Abs. 4 SGB XI komplett.
Ja, in Ritterhude ziehen wir mit eigenem, geschultem Team um – von der Kiste bis zur Möbelmontage.
Nein. Anspruchsprüfung und Antragsvorbereitung sind in Ritterhude kostenlos – bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, meist vom Träger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.