Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Stuhr
Sie wohnen in Stuhr und ziehen bald um? Wir prüfen kostenlos Ihren Anspruch über Pflegekasse und kümmern uns anschließend um alles – Papierkram und Umzug.

Pflegekasse, § 40 SGB XI, bis zu 4.180 € – und mittendrin Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Stuhr: In Stuhr wickeln wir den gesamten Ablauf für Sie ab, von der ersten Beratung bis zur besenreinen Übergabe.
In Stuhr begleiten wir Ihren Antrag über Pflegekasse von A bis Z. Wir kennen die Anforderungen (§ 40 SGB XI) und stimmen uns für Sie mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Stuhr ab.
Bei rund 34.052 Einwohnern in Stuhr ist die Nachfrage groß; wir sorgen dafür, dass Ihr Antrag der Prüfung standhält.
In Stuhr stimmen wir uns mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Stuhr ab, klären die Voraussetzungen und stellen den Antrag rechtzeitig – immer vor dem Umzug.
Die kostenlose Prüfung zeigt in wenigen Minuten, ob sich ein Antrag in Stuhr lohnt – so bleibt kein Zuschuss liegen.
→ Alle Details zu: Umzug bei Pflegegrad · Anderer Kostenträger in Stuhr?
Häufige Fragen
Ob Pflegekasse zahlt, hängt von Ihrer Situation ab – die kostenlose Prüfung schafft in Stuhr schnell Klarheit, den Antrag (§ 40 Abs. 4 SGB XI) übernehmen wir.
Ja. Stuhr liegt in unserem Einsatzgebiet – zur Bedarfsermittlung kommen wir vorbei oder klären alles telefonisch.
Nein. Anspruchsprüfung und Antragsvorbereitung sind in Stuhr kostenlos – bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, meist vom Träger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.