Ratgeber

Jobcenter: Umzug beantragen (Grundsicherungsgeld/Bürgergeld)

Auf einen Blick

Beim Jobcenter sollten Sie vor dem Mietvertrag die Zusicherung für die neue Unterkunft einholen (§ 22 Abs. 4 SGB II). Für die Umzugskosten brauchen Sie vor dem Umzug die Zusicherung (§ 22 Abs. 6 SGB II). Sie wird schriftlich erteilt. Ein bundesweit vorgeschriebenes Formular gibt es nicht; fragen Sie nach dem Formular Ihres Jobcenters. Das Grundsicherungsgeld, auch Bürgergeld genannt, gibt es seit Juli 2026; die Zusicherung steht unverändert in § 22 SGB II.

Schritt für Schritt

  1. Klären Sie mit dem Jobcenter, dass und warum Sie umziehen müssen.
  2. Holen Sie die Zusicherung für die neue Wohnung ein, bevor Sie den Mietvertrag unterschreiben.
  3. Beantragen Sie die Zusicherung für die Umzugskosten und reichen Sie einen Kostenvoranschlag ein.
  4. Warten Sie die schriftliche Zusicherung ab.
  5. Erst danach beauftragen Sie den Umzug.

Welche Gründe erkennt das Jobcenter an?

Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug vom kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne Zusicherung keine Unterkunft in angemessenem Zeitraum gefunden werden kann (§ 22 Abs. 6 Satz 2 SGB II). Eine Liste einzelner Gründe steht nicht im Gesetz. Beispiele aus der Praxis sind die Aufforderung zur Kostensenkung, eine zu kleine Wohnung oder eine neue Arbeit an einem anderen Ort. Ob die Voraussetzungen vorliegen, entscheidet das Jobcenter im Einzelfall.

Gibt es ein Formular?

Das Gesetz schreibt für den Antrag keine bestimmte Form vor. Viele Jobcenter stellen eigene Formulare bereit; fragen Sie bei Ihrem Jobcenter oder auf dessen Website danach. Wichtig ist, dass Sie die Zusicherung schriftlich haben: Sie ist nur dann wirksam (§ 34 SGB X).

Was kann übernommen werden?

  • Umzugskosten und Wohnungsbeschaffungskosten, bei vorheriger Zusicherung.
  • Mietkaution und Genossenschaftsanteile, bei vorheriger Zusicherung des Trägers am Ort der neuen Unterkunft; sie sollen als Darlehen erbracht werden.

In der Regel werden Kosten ohne vorherige Zusicherung nicht anerkannt. Mehr dazu: Umzugskosten vom Jobcenter.

Wir übernehmen das für Sie: Antrag, Begründung, Kostenvoranschlag und Umzug – kostenlose Erstberatung.

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