Ratgeber

Umzug: Zahlt die Krankenkasse einen Zuschuss?

Auf einen Blick

Die gesetzliche Krankenkasse hat kein allgemeines Umzugsgeld. Bei Pflegebedürftigkeit kann aber die Pflegekasse, die bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt ist, Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds mit bis zu 4.180 € je Maßnahme bezuschussen (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Nach der Praxis der Pflegekassen kann auch ein Umzug, etwa in eine barrierefreie Wohnung, eine solche Maßnahme sein.

Krankenkasse oder Pflegekasse?

Die Krankenkasse übernimmt medizinische Leistungen. Für Umzüge ist bei Pflegebedürftigkeit die Pflegekasse der richtige Ansprechpartner. Sie sitzt bei der Krankenkasse, ist aber ein eigener Kostenträger mit eigenen Regeln.

Wenn Sie einen Pflegegrad haben

  • Die Maßnahme soll die häusliche Pflege ermöglichen oder erleichtern oder eine selbständige Lebensführung wiederherstellen.
  • Die Pflegekasse kann bis zu 4.180 € je Maßnahme bezuschussen (§ 40 Abs. 4 SGB XI).
  • Nach der Praxis der Pflegekassen kann auch der Umzug in eine barrierefreie Wohnung eine solche Maßnahme sein. Die Pflegekasse entscheidet im Einzelfall.
  • Stellen Sie den Antrag vor dem Umzug und warten Sie die Entscheidung ab; die Kasse prüft die Notwendigkeit vorab.

Alle Voraussetzungen: Zahlt die Pflegekasse den Umzug? und Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.

Was Sie der Krankenkasse nach dem Umzug mitteilen

Teilen Sie Ihrer Krankenkasse die neue Adresse mit, damit Post und Versichertenunterlagen ankommen. Ein Zuschuss hängt daran nicht.

Andere Kostenträger

Je nach Lage kommen Jobcenter, Agentur für Arbeit oder ein Rehabilitationsträger in Frage: Alle Antragsarten.

Wir übernehmen das für Sie: Antrag, Begründung, Kostenvoranschlag und Umzug – kostenlose Erstberatung.

Passende Antragsart