Ratgeber
Umzugsgeld vom Arbeitsamt: Was ist möglich?
Auf Umzugsgeld vom Arbeitsamt besteht kein Anspruch. Die Agentur für Arbeit kann angemessene Kosten aus dem Vermittlungsbudget übernehmen (§ 44 SGB III), wenn die Förderung für Ihre berufliche Eingliederung notwendig ist. Wie viel, entscheidet sie im Einzelfall; eine feste Summe nennt das Gesetz nicht. Den Antrag stellen Sie in der Regel vor dem Umzug (§ 324 SGB III).
Umzugsgeld, Umzugsbeihilfe, Umzugskostenbeihilfe: dasselbe?
Im Alltag heißt es Umzugsgeld, Umzugsbeihilfe oder Umzugskostenbeihilfe. Im Gesetz heißt die Leistung Vermittlungsbudget (§ 44 SGB III). Namen wie Trennungskostenbeihilfe oder Ausrüstungsbeihilfe stammen aus den früheren Mobilitätshilfen der Arbeitsförderung, die im Vermittlungsbudget aufgegangen sind. Stellen Sie den Antrag deshalb als Förderung aus dem Vermittlungsbudget.
Wann kann die Agentur für Arbeit zahlen?
- Sie sind ausbildungsuchend, von Arbeitslosigkeit bedroht, arbeitsuchend oder arbeitslos.
- Die Förderung ist für Ihre berufliche Eingliederung notwendig, zum Beispiel für eine neue Stelle an einem anderen Ort.
- Es geht um angemessene Kosten.
- Ihr Arbeitgeber übernimmt gleichartige Leistungen nicht oder voraussichtlich nicht.
Es ist eine Ermessensleistung: Die Agentur prüft jeden Fall einzeln.
Wie viel Geld gibt es?
Eine feste Summe gibt es nicht. Die Agentur bestimmt den Umfang der Leistungen und kann Pauschalen festlegen (§ 44 Abs. 3 SGB III). Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sind ausgeschlossen. Ein Kostenvoranschlag zeigt der Agentur, welche Kosten anfallen.
So gehen Sie vor
- Sprechen Sie vor dem Umzug mit Ihrer Vermittlerin oder Ihrem Vermittler.
- Stellen Sie den Antrag, bevor Kosten entstehen. Leistungen der Arbeitsförderung gibt es grundsätzlich nur, wenn der Antrag vor dem auslösenden Ereignis gestellt wurde; bei unbilliger Härte kann die Agentur eine spätere Antragstellung zulassen (§ 324 Abs. 1 SGB III).
- Reichen Sie einen Kostenvoranschlag ein.
- Warten Sie den Bescheid ab, bevor Sie den Umzug beauftragen.
Jobcenter statt Agentur für Arbeit
Wer Grundsicherungsgeld (auch Bürgergeld genannt) bezieht, stellt den Antrag beim Jobcenter. Die Förderung läuft dann über § 16 Abs. 1 SGB II in Verbindung mit § 44 SGB III. Für die Kosten der neuen Wohnung gilt zusätzlich § 22 SGB II: Jobcenter-Umzug beantragen. Bei Arbeitslosengeld I:Umzug bei ALG 1.
Passende Antragsart